Masernschutzgesetz gilt ab März Welche Änderungen die Masern-Impfpflicht mitbringt

Bonn · 2018 verzeichnet die Stadt Bonn sieben Masernfälle, im vergangenen Jahr keinen. Ab dem 1. März gilt das Masernschutzgesetz des Bundes. Eine Übersicht.

 Seit 2011 hat es in Bonn nach Masernimpfungen keine Komplikationen gegeben. Die Komplikationen sind ein Hauptargument von Impfgegnern.

Seit 2011 hat es in Bonn nach Masernimpfungen keine Komplikationen gegeben. Die Komplikationen sind ein Hauptargument von Impfgegnern.

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Am 1. März tritt das neue Masernschutzgesetz in Kraft. Ab dann müssen Eltern, deren Nachwuchs in einer Kindertagesstätte (Kita) oder Schule aufgenommen werden soll, für das Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr die zwei von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masernimpfungen vorweisen. „Kinder, die bereits eine Kita, die Schule oder eine andere Gemeinschaftseinrichtung besuchen, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen, wenn sie die Masern nicht bereits hatten“, führt Michael Lobscheid von der Krankenkasse IKK aus. Masern seien alles andere als eine harmlose Kinderkrankheit, sondern eine der ansteckendsten Infektionskrankheiten. Die Vorschriften gelten auch für Erzieher, Tageseltern und Lehrer.

■ Die Krankheits- und Impfzahlen:

2018 bekam das Bonner Gesundheitsamt sieben Masernfälle gemeldet, 2019 keinen, sagt Kristina Buchmiller vom Presseamt. Ob bislang in Bonn schon Spätfolgen der Masernerkrankung wie die subakute sklerosierende Panenzephalitis, die immer zum Tode führt, aufgetreten sind, sei nicht bekannt, da das erst ab dem 1. März meldepflichtig werde. Andererseits habe es seit 2011 auch keine Meldungen von Komplikationen nach Masernimpfungen in Bonn gegeben, geht Buchmiller auf das Hauptargument von Impfgegnern ein. Die Impfquote, die jährlich bei den Schuleingangsuntersuchungen geprüft wird, sah für Bonn 2019 wiederum relativ gut aus: Für 94,5 Prozent der Kinder wurde ein Impfheft vorgelegt. Davon wiesen zwei Prozent keine Masernimpfung auf. 3,5 Prozent der Kinder waren einmal geimpft, 93,4 Prozent zweimal und ein Prozent sogar dreimal. Damit wurde die vom Robert-Koch-Institut empfohlene Impfquote von 95 Prozent, die für die Ausrottung der Masern-Krankheit nötig ist, jedoch auch 2019 bei Bonner i-Dötzchen nicht erreicht.

Vorgehensweise noch offen:

Bei der Stadt, den Schulen und Kitas wartet man aktuell noch auf die NRW-Durchführungsverordnung. Erst aus ihr werden die konkreten Zuständigkeiten hervorgehen. Ab Februar werden jedoch schon Zusagen für Kita-Plätze für 2020/2021 gegeben. „Im Rahmen der Vertragsgestaltung sind die einzelnen Träger dafür verantwortlich, die sich aus dem Gesetz ableitenden Pflichten zu erfüllen“, erklärt Buchmiller. Das Jugendamt habe den Trägern die ihm derzeit vorliegenden Informationen zur Verfügung gestellt. GA-Anfragen bei großen Kita-Trägern in Bonn führen jedoch noch nicht weiter: Barbara Ritter vom Katholischen Stadtdekanat, das in Bonn für 33 Kitas zuständig ist, verweist zurück ans Jugendamt. Kerstin Rüttgerodt von der Gemeinnützigen Evangelischen Gesellschaft für Kind, Jugend und Familie (KFJ), Träger von 16 Kitas in Bonn, antwortet: „Wir sind am Thema dran, möchten uns aber noch nicht dazu äußern.“ Masern-Reihenimpfungen sind laut Stadt Bonn aufgrund der Vielzahl der Gesundheitseinrichtungen jedenfalls bisher nicht geplant.

Die Folgen: Wer den Impfnachweis nicht erbringt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Buße bis zu 2500 Euro geahndet werden kann, so das Bundesgesundheitsministerium. Nicht geimpfte Kinder können vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden. Nicht geimpftes Personal darf keine Tätigkeiten aufnehmen. Ein Ausschluss vom Besuch der Schule dürfte wegen der Schulpflicht jedoch sicher nicht ausgesprochen werden können. An diesem Punkt darf man auf die noch zu erwartende NRW-Verordnung gespannt sein. „Die Einrichtungen werden, sofern die Durchführungsverordnung nichts anderes vorsieht, Eltern und Erzieher, die den Impfschutz beziehungsweise den ihrer Kinder verweigern, dem Gesundheitsamt melden“, erklärt Buchmiller. Dieses werde die Personen in einem persönlichen Gespräch von der Notwendigkeit der Impfung zu überzeugen versuchen. Und was geschieht, wenn sich vermögende Eltern durch Bußgeldzahlungen freikaufen wollen? Auch diesbezüglich müsse das Amt erst einmal die NRW-Verordnung abwarten, so die Vertreterin der Stadt.

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