Freie Straßen Weniger Unfälle in Bonn während der Corona-Pandemie

Bonn · Für das erste Quartal 2020 verzeichnet die Polizei einen Rückgang von 14 Prozent. Gerast wird aber auch derzeit noch: Auf der Mainzer Straße war bei einer Kontrolle jeder vierte zu schnell. Auf einen Tag hatte die Polizei ein besonderes Auge.

 Auf der Reuterstraße wird regelmäßig geblitzt. Zwischen März und April hat die Polizei im Stadtgebiet die Geschwindigkeit von mehr als 28 000 Fahrzeugen überprüft. Dabei stellte sie 3700 Verstöße fest.

Auf der Reuterstraße wird regelmäßig geblitzt. Zwischen März und April hat die Polizei im Stadtgebiet die Geschwindigkeit von mehr als 28 000 Fahrzeugen überprüft. Dabei stellte sie 3700 Verstöße fest.

Foto: Benjamin Westhoff

Die Corona-Epidemie hat auf fast jeden Lebensbereich Auswirkungen. Obwohl die strengen Vorschriften seitens der Bundes- und Landesregierung allmählich gelockert werden, ist auf den Straßen der Bundesstadt gerade wesentlich weniger los als in Zeiten vor der Krise. Staus sind seltener, was auch daran liegt, dass viele Arbeitnehmer im Homeoffice sind und die Fahrt zum Arbeitsort entfällt.

Die Bonner Polizei ist dennoch im Einsatz und hat ein wachsames Auge auf die Bonner Straßen. „In der aktuellen Zeit, in der sich deutlich weniger Verkehrsteilnehmer auf den Straßen befinden, kontrolliert die Polizei weiterhin und führt insbesondere Geschwindigkeitsmessungen durch“, erklärt Polizeisprecher Simon Rott. Verstöße werden weiterhin konsequent geahndet, macht er deutlich. „Denn freie Straßen bedeuten nicht, dass die Geschwindigkeit frei gewählt werden kann“, sagt Rott.

Autofahrer mit  Mundschutz können Probleme bekommen

 Positiv wirkt sich die Corona-Krise auf die Zahl der Unfälle aus. „Im ersten Quartal 2020 war eine Reduzierung um bis zu 14 Prozent feststellbar“, erklärt Rott dem GA.

Wenn die Polizei die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer überprüft, müssen die Beamten nicht lange auf die ersten Tempo-Sünder warten. „Wir stellen insgesamt bei unseren Kontrollen mehr Verkehrsverstöße fest“, sagt Polizeisprecher Rott. „Rücksichtslose Raserei“ gebe es in Einzelfällen. „So haben wir beispielsweise einen Motorradfahrer auf der L123 in Wachtberg-Berkum mit 146 km/h gemessen. Erlaubt sind dort allerdings nur 70 km/h“, erzählt er. Alleine im Zeitraum Mitte März bis Mitte April hat die Bonner Polizei die Geschwindigkeit von mehr als 28 000 Fahrzeugen überprüft und dabei rund 3700 Verstöße festgestellt, die auch geahndet wurden. „Die große Mehrheit hatte nur ein Verwarngeld bis zu 35 Euro zu zahlen. Rund 260 Verstöße waren jedoch im Bußgeldbereich, teilweise auch mit Fahrverbot“, resümiert der Polizeisprecher.

Kurz vor Ostern hätten die Bonner Polizisten vor allem den Karfreitag im Blick gehabt, denn in der Autoszene wird dieser als „Car-Freitag“ bezeichnet. Ein Tag an dem vor allem PS-starke Autos präsentiert werden sollen. Daher habe die Polizei an den Ausfahrtstraßen Richtung Westen und Süden verstärkt kontrolliert. „Bei einer Geschwindigkeitskontrolle auf der Mainzer Straße haben wir 2100 Fahrzeuge gemessen. Hier war jeder vierte zu schnell unterwegs“, so Rott.

Auch die Stadt Bonn kontrolliert weiterhin die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer. Allerdings finden die Messungen nun mit besonderen Hygienemaßnahmen statt, denn dabei sind immer zwei Personen beschäftigt. „Die Fahrzeuge mit den Überwachungsanlagen und ein Fahrer werden von einer externen Firma gestellt. Ein städtischer Mitarbeiter führt die Messungen durch beziehungsweise nimmt die Anlage in Betrieb“, erklärt Markus Schmitz vom städtischen Presseamt. Den Teams wurde von der Stadt Desinfektionsmittel und Mundschutze zur Verfügung gestellt. „Die Teams sind informiert, die Fahrzeuge regelmäßig zu lüften“, so Schmitz.

Die Stadtverwaltung kann derzeit allerdings nicht feststellen, dass durch das derzeit geringere Verkehrsaufkommen mehr Leute als sonst zu schnell fahren. „Generell sind einige Autofahrer zu schnell unterwegs“, erklärt Markus Schmitz.

Immer wieder kommt es vor, dass Autofahrer einen Mund-Nasen-Schutz auch bei der Fahrt tragen. Damit begeben sich die Autofahrer in eine rechtliche Grauzone. Denn das Gesicht muss erkennbar sein, wie Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung regelt. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 60 Euro geahndet werden. Juristen des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (ADAC) verweisen darauf, dass jeder, der sich mit einer Maske hinter das Lenkrad setzt, darauf achten muss, dass die ausschlaggebenden Gesichtszüge im „Wesentlichen weiterhin auszumachen“ sind. Der ADAC sieht ein Problem vor allem bei den selbstgemachten Masken, da diese das Gesicht zu weit verdecken können. „Bisker sind der Stadt Einzelfälle bekannt, in denen Fahrzeugführer Mund-Nasen-Schutze tragen. Eine Identifizierung des Fahrers kann damit im Zweifel erschwert werden“, so Schmitz. Wird mit einem Mundschutz eine Ordnungswidrigkeit begangen, läuft das normale Bußgeldverfahren durch. „Kann der Fahrer micht ermittelt werden, droht dem Halter eine Fahrtenbuchauflage“, teilt der ADAC mit.

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