Weitere Einschränkungen Restaurants bleiben ab Donnerstag in Bonn geschlossen

Bonn · Ab diesem Donnerstag gelten weitere Verbote im Kampf gegen das Coronavirus. Der Verzehr von Speisen und Getränken innerhalb von Restaurants, Gaststätten, Bäckereien und Biergärten ist ab sofort auch vor 15 Uhr untersagt.

Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, hat die Bundesregierung das öffentliche Leben erheblich eingeschränkt. Auch in den Restaurants und Gaststätten rund um den Münsterplatz in der Bonner Innenstadt darf nun vor 15 Uhr nicht mehr gegessen werden.

Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, hat die Bundesregierung das öffentliche Leben erheblich eingeschränkt. Auch in den Restaurants und Gaststätten rund um den Münsterplatz in der Bonner Innenstadt darf nun vor 15 Uhr nicht mehr gegessen werden.

Foto: Kohls/Roland Kohls

Die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte und die Landräte auf Ebene des Regierungsbezirks Köln hätten sich darauf geeinigt, über die geltende Erlasslage des Landes hinauszugehen. Dieser erlaubt die Restaurant-Öffnung von 6 bis 15 Uhr.

Restaurants, Cafés und Gaststätten bleiben damit zu, in Bäckereien sei der Verzehr vor Ort verboten. Ausnahmen seien „Außer-Haus-Verkäufe“: Man könne etwa in das Restaurant fahren und sich sein Essen dann mit nach Hause nehmen, kündigte Bonns Oberbürgermeister Ashok Sridharan (CDU) in einem Facebook-Video an. Vom Verbot ausgenommen seien zudem Lieferserviceangebote und Drive-In-Schalter.

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