Verurteilung zu zwölf Jahren Haft Cellist nimmt seine Strafe nun doch an

BONN · Der 54-jährige Cellist des Beethovenorchesters, den das Bonner Schwurgericht am 26. Juni wegen Totschlags an seiner Ehefrau Kate de Marcken zu zwölf Jahren Haft verurteilt hat, nimmt seine Strafe an. Wie gestern bekannt wurde, hat der Musiker die zunächst eingelegte Revision wieder zurückgenommen.

Nach anfänglichem Schweigen im Prozess hatte der 54-Jährige schließlich vor Gericht gestanden, die Konzertpianistin am Morgen des 24. Oktober mit einer Plastiktüte erstickt und ihre Leiche zwei Wochen lang in einem bereits im Sommer ausgehobenen Erdgrab an der Ahr versteckt zu haben. Allerdings bestritt er, den Plan zur Tötung bereits beim Ausheben des Erdgrabs gehabt zu haben.

Die Polizei hatte damals mit einer Öffentlichkeitsfahndung nach der Mutter eines zwölfjährigen Sohnes gesucht. Der Cellist hatte nach der Tat auch seinem Sohn gegenüber behauptet, die 50-Jährige sei in ihre Heimat Belgien gereist, bevor sie verschwand. Am 6. November gestand er die Tat und führte die Polizei zum Versteck der Leiche. Sein Sohn lebt inzwischen bei der Großmutter in Belgien. Da auch Kate de Marckens Angehörige, die im Prozess als Nebenkläger teilnahmen, und die Staatsanwaltschaft die Strafe akzeptieren, ist das Urteil nun rechtskräftig.

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