Viktoriakarree CDU will Abstimmung über Bürgerbegehren vertagen

BONN · Der Rat der Stadt Bonn wird nach derzeitigem Stand wohl doch nicht in seiner Sitzung am Donnerstag über das Bürgerbegehren gegen die Planung eines Einkaufszentrums im Viktoriakarree entscheiden.

Am letzten Tag der Unterschriftensammlung bildeten die Demonstranten in der Franziskanerstraße die Zahl 18.599 nach: So viele Unterschriften waren zu dem Zeitpunkt bereits gesammelt worden.

Am letzten Tag der Unterschriftensammlung bildeten die Demonstranten in der Franziskanerstraße die Zahl 18.599 nach: So viele Unterschriften waren zu dem Zeitpunkt bereits gesammelt worden.

Foto: Horst Müller

Die CDU entschied in ihrer Fraktionssitzung gestern Abend überraschend, die Abstimmung in den Dezember zu vertagen, wenn der Rat das nächste Mal wieder zusammenkommt. Hintergrund ist eine noch fehlende Beschlussvorlage der Verwaltung zur Frage der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.

Mit der SPD und FDP wolle man heute darüber sprechen, hieß es. Aus den Reihen der SPD war allerdings schon am späten Abend zu vernehmen, dass man sich der Vertagung anschließen wolle. Die FDP sieht noch Beratungsbedarf, so ihr Fraktionschef Werner Hümmrich. In der Sache sind sich die Christdemokraten mit der FDP nach wie vor einig: Sie wollen die Planung der Signa-Holding für ein Einkaufszentrum mit 15.000 Quadratmetern Handelsflächen und 6000 Quadratmetern für die philologische Bibliothek der Uni auf dem Areal des Vikoriakarrees durchsetzen.

Die SPD ist ihrer Fraktionschefin Bärbel Richter zufolge noch unentschlossen. Die Grünen sind in dem Punkt bekanntlich aus der Jamaika-Koaltion ausgeschert und wollen einen entsprechenden Antrag der Linksfraktion auf Beitritt zum Bürgerbegehren am Donnerstag unterstützen.

Ursprünglich hatte sich auch die CDU für eine schnelle Entscheidung ausgesprochen. Doch die Stadtverwaltung sieht sich offensichtlich außerstande, eine Beschlussvorlage bis Donnerstag vorzubereiten. Die Zeit für eine "vertiefte" rechtliche Prüfung des Bürgerbegehrens habe bisher nicht ausgereicht, erklärte Stadtsprecherin Monika Hörig gestern auf GA-Nachfrage. So habe die Verwaltung nach Entgegennahme der Unterschriftenlisten am 2. Oktober zwar unverzüglich mit der Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens begonnen.

Danach komme die Verwaltung nach bislang erfolgter Prüfung auch zu dem Ergebnis, dass das Bürgerbegehren "Viva Viktoria!" wohl zulässig sein dürfte. Doch das Ergebnis stehe unter dem Vorbehalt, dass die vertiefte Prüfung "in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit naturgemäß nicht möglich war". Für die Prüfung ist gemäß der Satzung der Bundesstadt Bonn über die Regelung des Verfahrens bei der Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden eine Frist von bis zu zwei Monaten nach Eingang des Begehrens vorgesehen. Unbestritten sei, dass die Initiative "Viva Viktoria" mit mehr als 14.000 gültigen Unterschriften gegen die Planung das für ein Bürgerbegehren erforderliche Quorum von 9835 Stimmen klar übertroffen habe.

Für Axel Bergfeld, einer der Sprecher der Initiative, verbirgt sich hinter der Haltung der Verwaltung "eine reine Verzögerungstaktik". Es erschließe sich ihm nicht, was die Verwaltung noch "vertieft" prüfen wolle, kritisierte er gestern. "Das ist doch eine Strategie", kritisierte er. Bergfeld erinnert an das Theater um verschwundene Unterschriftenlisten, die dann plötzlich doch wieder aufgetaucht waren (der GA berichtete). "Das hat für mich auch etwas von einer Zermürbungstaktik", sagte er. Seine Initiative habe alles daran gesetzt, wenig Zeit zu verlieren, damit der Streit um das Viktoriakarree schnell entschieden werden könne.

Laut Hörig ist jedoch der "Gesamtkomplex noch einmal unter Heranziehung weiterer Rechtsprechung und Literatur zu beleuchten - was in der Tiefe in der kurzen Zeit nicht möglich war". Nicht umsonst räume das Gesetz der Kommune zwei Monate Prüfungsfrist ein, erläuterte sie.

Der Bürger Bund Bonn erklärte gestern, er setze auf einen Bürgerentscheid und will dem Begehren ebenfalls nicht beitreten. Fraktionschef Bernhard Wimmer fragt sich in dem Zusammenhang erneut, ob nicht gerade ein Ratsbeschluss, dem Bürgerbegehren zu folgen, Schadensersatzansprüche des Investors auslösen könnte. Eine Frage, die die Stadt bisher nicht eindeutig beantworten konnte.

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Wenn das Bürgerbegehren der Initiative "Viva Viktoria" von der Mehrheit des Stadtrates formell und rechtlich für zulässig erklärt wird, dann hat der Rat zwei Möglichkeiten: Entweder tritt er dem Bürgerbegehren bei und schließt sich dem Ansinnen der Initiative an, die Planung für das Viktoriakarree zwischen Belderberg, Franziskanerstraße, Stockengasse und Rathausgasse neu aufzurollen. Oder der Rat lehnt das Begehren ab und es kommt zum Bürgerentscheid, der binnen drei Monaten durchzuführen ist.

Die Mehrheit muss mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten ausmachen, in Bonn sind das Stimmen von 24.830 Bürgern. Die Kosten für den Entscheid, der per Briefwahl durchgeführt wird, schätzt die Stadtverwaltung auf rund 300.000 Euro. Es wäre der erste Bürgerentscheid in der Geschichte Bonns. Während des Verfahrens darf die Stadtverwaltung weiter mit dem Investor verhandeln, allerdings dürfen keine Fakten geschaffen werden, so Stadtsprecherin Monika Hörig.

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