Metropol in Bonn Bürger Bund auf der Palme

BONN · Der Bürger Bund Bonn (BBB) ist verärgert darüber, erst durch einen GA-Bericht von der endgültigen juristischen Niederlage der Stadt im Metropol-Streit erfahren zu haben.

"Drohende Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe sind wichtige Ereignisse im Sinn der Gemeindeordnung, über die der Oberbürgermeister den Rat unverzüglich zu informieren hat", kritisierte Fraktionschef Bernhard Wimmer.

Das Oberlandesgericht Köln hatte die Stadt zum Schadensersatz verurteilt, weil sie den Metropol-Investoren 2006 aus Denkmalschutzgründen eine Umbaugenehmigung verweigert hatte. Revision ließ das Gericht nicht zu. Der Bundesgerichtshof schmetterte nun auch die Nichtzulassungsbeschwerde der Kommune ab.

In der Sache bedauert die BBB-Fraktion die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, das im Gegensatz zum Regierungspräsidenten und zum Verwaltungsgericht Köln dem Metropol-Kino wegen bereits erfolgter Umbauten die Denkmaleigenschaft abgesprochen hatte.

Die Schadensersatzforderung der Metropol-Investoren liegt bei rund fünf Millionen Euro. Die Stadt hat angekündigt, die Vergleichsverhandlungen fortzusetzen.

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