Streit geht ins Landgericht Brüssel überprüft WCCB-Bürgschaft

BONN · Der WCCB-Bürgschaftsstreit vor dem Bonner Landgericht, in dem die Sparkasse Köln-Bonn die Bundesstadt Bonn auf Zahlung von rund 86 Millionen Euro verklagt hat, wird nun die EU-Kommission in Brüssel beschäftigen:

Am Dienstag beschloss die für den Fall zuständige 3. Bonner Zivilkammer, den Fall der Kommission zur Prüfung der Frage vorzulegen, ob die städtische Bürgschaft für den Millionenkredit an den mittellosen ehemaligen Investor des World Conference Center Bonn, Man-Ki Kim, gegen das EU-Beihilferecht verstößt.

Diesen Schritt hatte die Kammer den Parteien im Prozesstermin am 19. Juni angekündigt für den Fall, dass die den Vergleichsvorschlag des Gerichts nicht annehmen, wonach die Stadt an die Sparkasse 60 Prozent der 86 Millionen zahlen sollte. Dieser Vergleich ist nun nicht zustande gekommen.

Wie Kammervorsitzender Uwe Schneiders erklärte, legt das Gericht der Kommission eine Reihe von Fragen zur Stellungnahme vor. Und in denen geht es vor allem darum, ob die als Nebenabrede bezeichnete Bürgschaft, mit der sich die Stadt zur Schuldübernahme gegenüber der Sparkasse verpflichtet, eine Beihilfe im Sinne der europarechtlichen Vorschriften ist - zu Gunsten der Sparkasse.

Sei dies der Fall, so liege es nahe, "dass die Nebenabrede nichtig ist". In diesem Fall müsste die Stadt nicht zahlen, allerdings geprüft werden, ob seitens der Stadt eine Pflichtverletzung und seitens der Sparkasse ein Mitverschulden vorliegt. Nun hat Brüssel es in der Hand, wann es in dem Bürgschaftsstreit zu einer Entscheidung kommt.

Zwar hat die Kommission klargestellt, dass sie die Prüfungen innerhalb von vier Monaten abschließen und die Fragen der Gerichte beantworten werde. Aber es gibt noch eine andere Möglichkeit: Sollte die Kommission einen Verstoß gegen EU-Richtlinien feststellen, könnte sie selbst ein Verfahren mit Einbindung der Bundesrepublik einleiten.

Und das würde sich nicht nur auf die Dauer dieses Rechtsstreits auswirken, sondern könnte nach Expertenmeinung auch das Sparkassensystem in Deutschland betreffen. Denn das steht bei der Kommission schon länger auf dem Prüfstand.

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