Bürgerentscheid zum Kurfürstenbad Bonns Oberbürgermeister darf Stellung beziehen

Köln · Das Verwaltungsgericht in Köln hat den Eilantrag des Bürgerbegehrens "Kurfürstenbad bleibt!" gegen die Stadt Bonn abgelehnt. Der Bürgerentscheid hatte sich mit dem Antrag gegen die Äußerungen von Ashok Sridharan gerichtet.

Die Bürgerinitiative „Kurfürstenbad bleibt!“ hat bei ihrer Auseinandersetzung mit Oberbürgermeister Ashok Sridharan vor Gericht in erster Instanz verloren. Das Verwaltungsgericht Köln habe mit Beschluss vom 18. April einen Eilantrag des Bürgerbegehrens gegen die Bundesstadt Bonn abgelehnt, so die Pressestelle am Mittwoch.

Mitinitiatorin Elisabeth Schliebitz hatte im Namen von „Kurfürstenbad bleibt!“ Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz in Köln gestellt. Die Initiative wollte mit ihrem juristischen Vorgehen erreichen, dass der OB seine „Nein“-Empfehlung im laufenden Bürgerentscheid und die aus ihrer Sicht „irreführenden Begründungen“ widerruft und zukünftig unterlässt. Shridharan unterlaufe den Bürgerentscheid „durch unsachliches und rechtswidriges Verhalten“, so die Antragsteller.

Das sieht das Kölner Verwaltungsgericht anders. In den Gründen seiner Entscheidung wurde laut Pressemitteilung im Wesentlichen ausgeführt: Der Oberbürgermeister der Stadt Bonn, die Antragsgegnerin ist, unterliege im Zusammenhang mit der Durchführung eines Bürgerentscheids keinem Neutralitätsgebot wie bei Wahlen. Im Gegenteil könne er sogar gehalten sein, wertend Stellung zu nehmen. Diese Befugnis habe er nicht überschritten, so das Gericht. Insbesondere seien seine Äußerungen entgegen der Auffassung der Antragsteller weder unsachlich noch irreführend.

Die Antragsteller hatten sich nicht nur gegen Äußerungen auf der Internetseite der Stadt, sondern auch gegen Broschüren der Stadtwerke gewandt. Dazu befand das Gericht: Bonn sei nicht gehalten, auf die Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH in der Weise einzuwirken, von der Wiedergabe der Äußerungen abzusehen. Es fehle an einem „unmittelbaren Aufsichtsrecht“. Einwirkungsmöglichkeiten stünden nach der Gemeindeordnung vielmehr dem Rat zu. Dieser habe sich allerdings schon mehrheitlich gegen das Ziel des Bürgerentscheids ausgesprochen. Eine Plakatkampagne für ein „Nein“ beim Bürgerentscheid hatte der OB nach Protesten auslaufen lassen.

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.

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