Mediation unwahrscheinlich Bonner WCCB-Skandal wird wohl Schadenersatzprozess

Bonn · Im Bonner WCCB-Skandal wird es wohl zu einem Schadenersatzprozess gegen die ehemalige Bonner Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann (SPD) und den ehemaligen Stadtdirektor Arno Hübner (CDU) kommen. Nach GA-Informationen lehnt auch die CDU eine Mediation ab.

 Im Dezember 2017 ist Bärbel Dieckmann mit ihrem Anwalt auf dem Weg in den Gerichtssaal.

Im Dezember 2017 ist Bärbel Dieckmann mit ihrem Anwalt auf dem Weg in den Gerichtssaal.

Foto: Benjamin Westhoff

Aller Voraussicht nach wird es zu einem Schadenersatzprozess gegen die ehemalige Bonner Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann (SPD) und den ehemaligen Stadtdirektor Arno Hübner (CDU) vor dem Kölner Verwaltungsgericht kommen. Nach Informationen des General-Anzeigers hat die CDU-Ratsfraktion in ihrer internen Sitzung am Montagabend mit deutlicher Mehrheit beschlossen, eine Mediation hinter verschlossenen Türen abzulehnen. Das bestätigten mehrere Teilnehmer der Sitzung.

Ein solches Güteverfahren hatte die zuständige 19. Kammer im Juni vorgeschlagen, um eine Lösung des Konflikts „in nicht-öffentlichen und vertraulich geführten Sitzungen“ zu finden. Wie berichtet, hat der Stadtrat im vergangenen Jahr mit breiter Mehrheit beschlossen, sowohl Dieckmann als auch Hübner wegen des Bauskandals um das Kongresszentrum World Conference Center Bonn (WCCB) auf jeweils eine Million Euro zu verklagen.

Dieckmann hatte über ihre Anwälte erklären lassen, dass sie einer Mediation zustimmen würde. Auf Nachfrage teilte Hübner dem GA mit, auch er wäre dazu bereit, wenn der Rat einen solchen Beschluss fassen würde.

Würde die CDU eine Mediation in der nächsten Ratssitzung geschlossen ablehnen, dürfte sie keine politische Mehrheit finden. Klar für ein Güteverfahren hat sich nur die SPD-Ratsfraktion ausgesprochen. „Wir sind der Auffassung, dass von einem Prozess keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind. Eine Verhandlung würde den Steuerzahler viel Geld kosten“, sagte SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Fenja Wittneven-Welter. Zudem spreche der Vorschlag eines Güteverfahrens durch das Gericht dafür, dass die Richter wenig Erfolgsaussichten für die Stadt sähen.

FDP, Linke und Bürger Bund haben bereits angekündigt, dass sie eine öffentliche Aufklärung vor Gericht wollen. „Es muss im Sinne der Bürger aufgeklärt werden, wer die Verantwortung dafür trägt, dass der Stadt ein Schaden von rund 300 Millionen Euro entstanden ist“, sagte BBB-Fraktionschef Marcel Schmitt.

Politik erhofft sich Erkenntnisse

Wie Fraktionsgeschäftsführer Tom Schmidt dem GA sagte, habe man innerhalb der Grünen-Fraktion noch keine endgültige Entscheidung getroffen. „Die Mediation sehen wir kritisch, weil sie dem eigentlichen Ratsbeschluss widerspricht.“ Vergangenes Jahr hatte der Rat den Klageweg in einer Sondersitzung beschlossen. Die Politik erhofft sich unter anderem Erkenntnisse, wie viel und wann Dieckmann und der WCCB-Projektbeauftragte Arno Hübner über die fehlende Bonität des WCCB-Investors Man-Ki Kim wussten.

Ein wichtiger Punkt ist dabei die als Nebenabrede deklarierte Bürgschaft der Stadt für den Investor gegenüber der Sparkasse Köln/Bonn. Nur aufgrund dieser Sicherheit gewährte die Sparkasse Kim zunächst einen Kredit von 74,3 Millionen Euro, der zu einem späteren Zeitpunkt um weitere 30 Millionen Euro erhöht wurde, obwohl Kim einer Bonitätsprüfung durch die Sparkasse nicht standgehalten hatte. Nicht geklärt ist bislang, wer seitens der Stadt mit der Sparkasse was verhandelt hatte.

Vor der Entscheidung, gegen die ehemaligen Führungsspitzen der Stadt Klage zu führen, hatte die Verwaltung ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben. Die Hamburger Kanzlei Graf von Westphalen war bei mehreren Punkten zu dem Ergebnis gekommen, im Fall Hübners seien die Erfolgsaussichten „möglich“ bis „wahrscheinlich“.

Bei Dieckmann bewertete man die Sachlage pessimistischer, aber nicht aussichtslos. Konkret nannte die Kanzlei als möglichen Ansatz, dass die Stadt nicht eigens die Bonität von Kim geprüft habe. Das Landgericht hatte eine Schadenersatzklage der Stadt gegen Kim mit der Begründung abgewiesen, die Stadt habe nicht beweisen können, dass sie von dessen fehlender Bonität nichts gewusst habe.

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