Drei Mal zugeschnappt Bonner Seniorin muss Hund Jack weggeben

Bonn · Ein Seniorenheim-Betreiber hatte eine 66-jährige Bewohnerin verklagt, damit diese ihren Hund abgeben muss. Die Bewohner des Seniorenheims protestierten dagegen.

Die Hundefreunde kamen mit Rollator, in Rollstühlen und an Stöcken ins Bonner Amtsgericht mit einer einzigen Botschaft: „Jack soll bleiben!“ Denn an diesem Morgen sollte sich im Saal 2.23 das Schicksal eines kleinen Hundes entscheiden. Der Betreiber einer Bonner Seniorenanlage hat eine 66-jährige Bewohnerin verklagt, dass sie ihren sechsjährigen Chihuahua-Mix nicht mehr halten darf.

Zweimal soll das Tier, gerade mal 20 Zentimeter hoch und fünf Kilo schwer, nach betagten Mitbewohnern geschnappt und sie auch an der Hand verletzt haben; ein drittes Mal erwischte es die Leiterin der Putzkolonne, die den Fall schließlich angezeigt hatte.

Die 66-Jährige, die seit 2010 in der betreuten Wohnanlage lebt und der die Haltung eines Hundes gestattet ist, wehrte sich vehement gegen die Entfernung ihres Lieblings. Für die Schmerzpatientin, die sehr starke Medikamente nehmen muss und mit schweren Depressionen zu kämpfen hat, sei Jack ihr „Co-Therapeut“ und helfe ihr, am Leben zu bleiben. Eine Ärztin hatte ihr nach dem Tod von Jacks Vorgänger dringend dazu geraten, sich wieder ein Tier zu holen, damit sie „nach draußen, unter Menschen kommt und Kontakt knüpft“. Jack habe sie im Tierheim gefunden und sich „sofort verguckt“.

Die Vorfälle räumte die 66-Jährige auch ein: Aber das seien keine richtigen Bisse, sondern kleine Verletzungen, so als würde „man sich an einer Rose verletzten“. Auch würde sie stets darauf hinweisen, dem Chihuahua, den sie immer an der Leine führe, nicht zu nahe zu kommen. Denn nur dann oder wenn es provoziert werde, würde das durchaus nervöse Tier zuschnappen.

Unterstützt wird der Fall von 32 Mitbewohnern der Anlage: Die Senioren haben eine Petition unterschrieben, dass Jack unbedingt bleiben soll, selbst zwei der Geschädigten haben dem Chihuahua verziehen. Amtsrichterin Claudia Knipper schlug eine gütliche Einigung vor: Das Verfahren solle als „allerletzte Warnung“ dienen: Falls das Tier noch mal zuschnappe, dann wäre es das Ende von Jack. Aber die Betreiberin der Seniorenanlage hat Sorge, so ihr Anwalt im Prozess, dass sie beim nächsten Vorfall für Folgen zahlen muss, da sie die Haltung des Tieres gestattet hat. Zum Schluss jedoch versprach der Anwalt, ein gutes Wort bei der Klägerin einzulegen. „Wenn ich den Hund abgeben muss“, so die 66-Jährige am Ende des Prozesses, „dann würde ich freiwillig die Anlage verlassen.“

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