Revierkämpfe auf dem Straßenstrich Bonner Rotlichtgrößen stehen vor Gericht

Bonn · Zwei Zuhälter stehen vor dem Bonner Landgericht, weil sie einen Konkurrenten fast zu Tode geprügelt haben. Alle drei sind bekannte Rotlichtgrößen in Bonn.

Den beiden Rotlichtgrößen – sonst nicht so zimperlich – war das Blitzlichtgewitter zum Prozessauftakt mehr als unangenehm. Vor dem Bonner Landgericht müssen sich die vorbestraften Männer, 29 und 27 Jahre alt, wegen schwerer räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung sowie Freiheitsberaubung verantworten.

Im Sommer 2017 sollen sie versucht haben, von einem Konkurrenten auf dem Bonner Straßenstrich Schutzgeld zu erpressen. Als der 39-Jährige nicht mitspielte, wurde er zweimal aufgesucht und zusammengeschlagen. Die letzte Abreibung in dem erbitterten Revierkampf um Prostituierte an der Immenburg endete fast tödlich. Der Mann konnte sich ins nahe Bordell retten.

Am ersten Prozesstag sagten die Angeklagten kein Wort. Sie wollen sich „schweigend verteidigen“, so ihre Verteidiger. Auch zu ihren Lebensläufen wollten sie sich erst einmal nicht äußern. Die Richter der 1. Großen Strafkammer waren darauf vorbereitet – und hatten auf einem Wägelchen große Stapel mit alten Akten anfahren lassen. Darauf sämtliche Verurteilungen, die die Angeklagten seit ihrer Jugend gesammelt hatten. Insgesamt zwölf Vorstrafen der Jüngere – darunter mehrere Raubüberfälle. Das Register des Älteren verzeichnet elf Eintragungen.

Die alten Urteile warfen kein gutes Licht auf die Angeklagten, sondern zeugten eher von ihrer „rohen und gewalttätigen Gesinnung“, wie es im Schuldspruch hieß. Eines der herzlosesten Verbrechen hat der Ältere bereits als 17-Jähriger mit einem Freund begangen: Die Vergewaltigung einer 13-Jährigen, die dabei mit einem Messer bedroht wurde. Auch anschließend wurde ihr Angst gemacht: Sie drohten dem Mädchen, ihre Mutter und Schwester abzustechen, wenn sie zur Polizei geht. Viereinhalb Jahre Jugendstrafe hatte er damals dafür kassiert.

Von ihren alten Geschichten jedoch schienen die Angeklagten eher genervt. Stattdessen schoben sie sich hinter dem Rücken ihrer Anwälte heimlich eine Zigarette rüber, wurden dabei jedoch vom Kammervorsitzenden Jens Rausch beobachtet. Den Kassiber mussten sie an eine Wachmeister abgeben. „Wer weiß, welche Botschaft sich darin befindet“, so Rausch.

Am nächsten Prozesstag soll das Opfer gehört werden, auch er ist kein unbeschriebenes Blatt. Der 39-jährige Zuhälter wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er einer Kindergruppe in Swisttal-Ollheim das Osterklappern verbieten wollte und eine Mutter vor den Augen der Kinder mit Tritten gegen Brust und Bauch schwerstverletzt hatte.

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