Prozess vor Bonner Strafkammer Bonner Rapper: Drogenhandel auf Spielplatz

Bonn · Ein 27-jähriger Bonner Rapper gesteht vor Gericht den Handel mit Marihuana. Doch er bestreitet, Minderjährige eingesetzt zu haben.

 Ein 27 Jahre alter Rapper steht vor Gericht wegen Handels mit Marihuana.

Ein 27 Jahre alter Rapper steht vor Gericht wegen Handels mit Marihuana.

Foto: dpa

Eigentlich wollte er immer nur Musik machen, doch was der 27-jährige Rapper im vergangenen Jahr tat, um an Geld zu kommen, hat ihn nun vor die 4. Große Bonner Strafkammer gebracht. Staatsanwalt Ulrich Kleuser wirft dem vorbestraften Mann Drogenhandel, versuchte Erpressung, Betrug und Verstoß gegen das Waffengesetz vor.

Und das Gericht erteilte überdies den Hinweis, dass auch eine Verurteilung wegen bandenmäßigen Drogenhandels in Betracht komme, was eine noch höhere Haftstrafe zur Folge hätte.

„Es steht Ihnen frei, Angaben zu der Anklage zu machen“, erklärte Kammervorsitzender Josef Janßen dem 27-Jährigen und stellte klar, dass ein Geständnis von Vorteil für ihn sei. Die Anklage geht davon aus, dass der gelernte Einzelhandelskaufmann ab März 2015 bei einem Lieferanten Marihuana kaufte und mindestens ein Kilogramm gewinnbringend weiterverkaufte.

Und: Er soll mindestens einen minderjährigen 16-Jährigen als sogenannten „Läufer“ damit beauftragt zu haben, für ihn insgesamt 140 Gramm Marihuana und Haschisch zu verkaufen. Die Deals sollen auch an einem Spielplatz in Oberkassel über die Bühne gegangen sein. Als die Mutter des Jugendlichen merkte, was lief, schaltete sie die Polizei ein.

Die fand bei einer Durchsuchung nicht nur Rauschgift, sondern auch 16.000 Euro. Dieses Geld plus weitere 6500 Euro, so die Anklage, soll der 27-Jährige von einem 15-Jährigen durch Betrug ergaunert haben: Er soll dem Sohn aus wohlhabendem Hause vorgegaukelt haben, er würde dafür Musikaufnahmen machen.

Im November kam der 27-Jährige in U-Haft, nachdem er bei der Familie des 16-Jährigen angerufen und laut Anklage gedroht hatte: Er wolle sein Geld zurück, sonst werde was passieren. Und: „Die Polizei hält mich nicht auf.“ Schließlich fand die Polizei im Garten des Hauses, wo er mit seiner Freundin wohnte, eine halbautomatische Waffe. Mit der hatte er zuvor auf die hochschwangere Frau geschossen. Den Verdacht des versuchten Totschlags ließ die Staatsanwaltschaft jedoch fallen: Da er nicht weitergeschossen hatte, wertete sie die Tat als Versuch, von dem er strafbefreiend zurückgetreten sei.

Er wolle aussagen, erklärte der 27-Jährige, der als Zweijähriger mit der Familie die Heimat wegen des Krieges verlassen hatte, vor Gericht. Den Drogenhandel gestand er, auch den Waffenbesitz und den Schuss auf die Freundin. Die Waffe, so erklärte er, habe er im Park gefunden. Aber dass er Jugendliche als „Läufer“ benutzt habe, bestritt er. Und das Geld habe er nur bei dem 16-Jährigen im Keller gelagert, weil er seiner Freundin nicht mehr vertraut habe.

Außerdem versicherte er: Er habe dem 15-Jährigen nichts vorgemacht, sondern das Geld wirklich für Musikproduktionen verwenden wollen. Er habe es dem Jungen, den er für älter gehalten habe, im Falle des Erfolgs zurückgeben wollen. Der 15-Jährige habe ihm freiwillig immer wieder größere Summen gegeben. Dass der Junge das Geld seiner Mutter weggenommen habe, habe er nicht gewusst.

Im Dezember ist er Vater geworden. Seinen Sohn, so erklärte er nun, kenne er nur von Fotos.

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