Kein Anspruch auf Verdienstausfall Bonner Paar verliert Streit mit Tagesmutter vor Gericht

Bonn · Ein Bonner Paar wollte vor Gericht Geld von einer Tagesmutter erstreiten, weil seine Tochter mit Blessuren nach Hause gekommen war. Nun verloren die Eltern in zweiter Instanz vor dem Landgericht Bonn.

 Symbolbild.

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Foto: picture alliance/dpa/David-Wolfgang Ebener

Am ersten Tag war es eine Schürfwunde an der Stirn, am nächsten eine blutende Wunde unter dem linken Auge und am dritten eine Druckstelle am Kopf. Einen vierten Tag gab es nicht mehr, denn die Eltern meldeten ihre 13 Monate alte Tochter erbost und verängstigt bei der Tagesmutter ab.

Weil es aber nun rund drei Monate dauerte, bis die junge Familie eine neue Betreuungsmöglichkeit fand, musste die Mutter beruflich zurückstecken und Teilzeit arbeiten. Nur 16 anstelle der geplanten 37 Wochenstunden war die Rechtsanwaltsgehilfin in der Kanzlei, von der sie auch vor Gericht vertreten wurde, tätig.

Die Differenz zwischen entgangenem Lohn und gesparten Betreuungskosten - rund 2200 Euro - wollte die Familie nun von der Tagesmutter zurück haben, scheiterte mit ihrem Anliegen aber auch in der zweiten Instanz vor dem Bonner Landgericht.

Eltern kündigten Tagesmutter spontan mündlich

Auf den klaren Hinweis der Kammer, wie sie zu entscheiden gedenke, nahmen die Kläger recht widerwillig ihren Berufungsantrag zurück. Im Gegenzug hatte die Tagesmutter, die Widerklage eingereicht hatte, diese zuvor ebenfalls teilweise zurückgenommen: Anstatt des vollen April-Honorars von 827 Euro, die ihr erstinstanzlich noch zugesprochen worden waren, gab sie sich mit dem für die geleisteten Betreuungstage fälligen Salär von knapp 300 Euro zufrieden.

Am 2. Dezember 2017 hatte das Bonner Paar für seine Tochter einen Betreuungsvertrag über 40 Wochenstunden bei der Tagesmutter abgeschlossen; Beginn sollte im April 2018 sein. Die Eingewöhnung fand wie geplant auf einem öffentlichen Spielplatz statt - täglich rund 40 Minuten über zwei Wochen in Anwesenheit der Eltern. Nachdem die Tochter dann an den ersten Betreuungstagen mit den Blessuren nach Hause gekommen war, kündigten die Eltern der Tagesmutter spontan mündlich, weil sie deren Erklärungen unbefriedigend fanden. Das Vertrauensverhältnis sei erschüttert.

Keine Belege für Fehlverhalten der Tagesmutter

Dennoch konnte auch die Berufungsinstanz keinen Anhaltspunkt für ein Fehlverhalten der beklagten Tagesmutter feststellen. "Ich habe jedes Verständnis dafür, dass sich die Eltern nach den Vorfällen entschlossen, ihre Tochter anderweitig betreuen zu lassen", so der Vorsitzende Richter Edgar Panizza. "Ich kann Ihre Sorgen nachvollziehen."

Die Eltern hätten jedoch keinerlei Belege dafür liefern können, dass die Verletzungen aus einem Fehlverhalten der Tagesmutter resultierten. Weder sei ein Nachweis geführt worden, dass es zu den Verletzungen überhaupt während der Betreuungszeit gekommen sei, noch dass sich die Tochter nicht während des Spiels versehentlich verletzt habe.

Kontrolle des Jugendamtes liefert keine Anhaltspunkte

Eine unangemeldete Kontrolle des Jugendamts am 3. Mai hatte keinerlei Anhaltspunkte für Beanstandungen geliefert. Auch eine von den Eltern ins Feld geführte Gewichtsabnahme um rund vier Prozent wollten die Richter nicht der Tagesmutter anlasten: Da korrespondiere der Zeitraum nicht einmal vollständig mit der Betreuungszeit. Die Gewichtsabnahme wurde ab der U 6 genannten ärztlichen Regeluntersuchung dokumentiert, die eigentliche Betreuung begann aber erst zwei Wochen später.

Ein weiteres Argument hatten die Kläger erst später gefunden: Die Tagesmutter dürfe ja nur fünf Kinder gleichzeitig betreuen und sie hätten erfahren, dass sie acht Verträge geschlossen habe. Aber auch hier sah die Kammer kein Fehlverhalten als erwiesen an. Die Frau biete ihre Dienstleistung in einem recht großen Zeitfenster an sechs Tagen in der Woche an - genug Zeit also, sich auch bei acht betreuten Kindern nie um mehr als fünf gleichzeitig kümmern zu müssen.

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