Gerichtsverfahren Bonner Millionär liegt in fremder Familiengruft

Bonn · Die 84-jährige Lebensgefährtin eines wohlhabenden Bonner Geschäftsmanns verklagt die alleinerbende Schwester. Sie will die 4000 Euro Grabkosten erstattet haben.

Alles wurde im Testament eines Bonner Geschäftsmannes bedacht, aber eine Regelung, wohin sein Herz gehört, wurde nicht schriftlich niedergelegt. Nicht nötig, erklärte seine langjährige Lebensgefährtin Maria F. (Name geändert) jetzt in einem Zivilprozess vor dem Bonner Landgericht. Keine Frage, dass sein Herz ihr gehöre, sagte die 84-Jährige, die den Mann vor 17 Jahren in einem Bonner Café kennengelernt und die letzten Jahre mit ihm verbracht hatte. Keine Frage auch, dass der Geschäftsmann, der im Mai 2016 verstorben ist, seine letzte Ruhestatt neben seiner Liebsten haben wollte. In einer Vorsorgevollmacht habe er – wenn auch kryptisch – handschriftlich niedergelegt, dass er mit ihr in ihrer Heimat fernab von Bonn beerdigt sein wolle.

Aber seine einzige Schwester und Alleinerbin bestreitet diesen angeblichen Herzenswunsch. Und so landete der Fall des Mannes, der in einer fremden Familiengruft beerdigt wurde, bereits in zweiter Instanz vor Gericht. Denn die Schwester, die als Erbin unter anderem einer Bonner Millionenimmobilie auch für die Bestattung des Toten aufkommen muss, wollte nicht die vollen Kosten in Höhe von 7500 Euro für das Begräbnis in der fernen Stadt übernehmen. Eine Beerdigung zudem, an der sie nicht einmal teilnehmen durfte. Vor allem weigerte sie sich, die Gebühr über 4000 Euro, die ihr Bruder als Familienfremder für das Grab von Maria F. zahlen muss, zu übernehmen. Ihr Bruder hätte in der Familiengruft in Bonn einen standesgemäßen Friedhofsplatz gehabt – und das sogar kostenlos.

Weiterhin erklärte die verklagte Schwester: Wenn ihr Bruder schon auf einem fremden Friedhof begraben werden wollte, dann hätte er nicht in die teure Wahl-Familiengruft der Freundin gemusst, sondern hätte sich in ein normales Reihengrab legen lassen können, denn das wäre mit knapp 700 Euro entschieden günstiger gewesen. Diese Summe wäre sie allenfalls bereit zu zahlen, allerdings nicht aus Verpflichtung, sondern aus purer Kulanz.

Auf der schwierigen Suche nach dem letzten Willen des Verstorbenen erklärten die Richter der 5. Zivilkammer jetzt in einem Gütetermin: Vieles spreche dafür, dass der einstige Geschäftsmann mit seiner Gefährtin, von der er auch gepflegt worden war, in einem gemeinsamen Grab liegen wollte. Schließlich habe sie den todkranken Freund in den letzten schweren Monaten am Krankenbett begleitet. Alles andere ergebe keinen Sinn, so der Vorsitzende Richter. Wenn es sein Wunsch gewesen sei, im fremden Familiengrab beigesetzt zu werden, müsse die Schwester auch die Kosten zahlen.

Aber da die Fronten zwischen den beiden Frauen verhärtet sind, gab es vor Gericht keine Versöhnung. Jetzt müssen die Bonner Richter entscheiden.

AZ: Landgericht Bonn 5 S 86/18

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