Ökologisches Jagdgesetz Bonner Linksfraktion kontert Kritik der Jägerschaft

BONN · Die Kritik, die Reinhard Wolf als Vorsitzender der Bonner Jägerschaft am ökologischen Jagdgesetz äußert, weist die Bonner Linksfraktion zurück.

Wolf und die Jägerschaft "versuchen, mit unlauteren Argumenten Stimmung gegen eine überfällige Novellierung des Jagdgesetzes zu machen", erklärt deren Vorsitzender Michael Faber. "Geradezu unverfroren" sei es, "Tierleid als Argument gegen strengere Jagdbestimmungen anzuführen".

Wolf hatte im GA-Interview angeführt, dass mit dem neuen Jagdgesetz die Hegepflicht aus den Händen der Jäger genommen werde und diese sich nicht mehr um verletzte Tiere kümmern dürften, sondern Naturschützer kontaktieren sollten. Dabei könne laut Faber jeder, also auch jeder Jäger, nach dem Bundesnaturschutzgesetz verletzte Tiere aufnehmen und gesund pflegen, unabhängig von den Jagdbestimmungen.

Der Gesetzgeber sei gefordert, der Jagd auf Tierarten, die wie der Feldhase bedroht sind oder für deren Tötung es wie bei der Ringeltaube keinen Grund gebe, "einen Riegel vorzuschieben". Faber verweist darauf, dass in Bonn durchaus streunende Katzen geschossen würden: 2012 und 2013 habe es fünf Fälle gegeben. Die Fraktion ruft Eigentümer von Grundflächen innerhalb eines Jagdbezirks auf, von der Befriedungsmöglichkeit aus ethischen Gründen gemäß Bundesjagdschutzgesetz Gebrauch zu machen. "Das hat zur Folge, dass die Jagd dort nicht ausgeübt werden kann."

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