Berufungsverfahren vor dem Landgericht Bonner Landwirte streiten vor Gericht um 24 Ballen Heu

Bonn · Ein Landwirt soll auf einem fremden Feld Heu gemäht und entwendet haben. Der Besitzer des Feldes verklagte seinen Berufsgenossen. Jetzt wurde der Fall vor Gericht verhandelt.

 Ein Heuballen nach er Ernte. (Symbolbild)

Ein Heuballen nach er Ernte. (Symbolbild)

Foto: picture alliance/dpa/Matthias Rietschel

Ganz im Norden Bonns hat die Stadt eine Ackerfläche an der Autobahn 565 an einen Landwirt verpachtet. Von dem Ertrag des Jahres 2016 – immerhin 24 Rundballen Bio-Heu – will der Pächter aber nie etwas gesehen haben.

Er wirft einem Kollegen, der ganz in der Nähe ebenfalls einen landwirtschaftlichen Betrieb betreibt vor, ihm den gesamten Feldertrag entwendet und anschließend auf eigene Rechnung verkauft zu haben. Daher verklagte er den Berufsgenossen auf die Erstattung von 4620 Euro.

In der ersten Instanz gab ihm das Bonner Amtsgericht im Prinzip recht: Es entschied, dass der Beklagte dem Kläger 2830 Euro zur Entschädigung zahlen solle. Gegen diese Entscheidung legten allerdings beide Parteien Rechtsmittel ein, und so war eigentlich dieser Tage das Berufungsverfahren vor dem Landgericht angesetzt. Aufgrund des durch die Corona-Krise angeordneten Notbetriebs bei den Bonner Gerichten findet die Berufungsverhandlung aber erst einmal nicht statt. Zivilverfahren können, anders als Strafverfahren, relativ unkompliziert verschoben werden. Möglicherweise kann das Verfahren aber nun auch rein schriftlich zu Ende geführt werden.

Trecker mit Butterfly-Mähwerk

Die Causa klingt durchaus ein wenig skurril: Am 18. Juni 2016 soll der Beklagte mit seinem Fastrac-Trecker samt sogenannte, Butterfly-Mähwerk die drei Hektar große Fläche komplett abgemäht haben. Drei Tage später soll er das Gras dann zum Trocknen gewendet und schließlich am 23. Juni zu 24 Rundballen verpresst haben. So wirft es ihm der Kläger jedenfalls vor. Das hätten auch Zeugen eindeutig beobachtet. Der Beklagte hingegen gab in der ersten Instanz an, er sei auf einem Feld auf der anderen Seite der Autobahn gewesen und habe nie Arbeiten auf den Flächen des Klägers ausgeführt. Mit der Mahd dieser anderen Fläche sei von einem Landwirt aus dem Bergischen beauftragt worden, der auch bereit sei, als Zeuge auszusagen.

Auch der Kläger beruft sich auf einen Zeugen, um die vollen 4620 Euro zu erhalten. Der geringere Betrag, den die erste Instanz festgesetzt hatte, war nämlich von einem Gutachter geschätzt worden. Tatsächlich sei der zu erzielende Preis aber deutlich höher gewesen, so der Kläger. Er habe das Bio-Heu nämlich bereits vor der Mahd an einen Pferdestall verkauft, dessen Besitzer seine Angaben sicher bestätigen werde. Das Heu sei, weil es aus einem Natur- und Landschaftsschutzgebiet stamme, in dem zum Beispiel das Düngen verboten sei, sehr gefragt.

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