Streit um Ladenöffnungszeiten Bonner Kaufleute in Sorge wegen verkaufsoffener Sonntage

Bonn · Bonner Geschäftsleute sehen in der Diskussion um verkaufsoffene Sonntage das Bonn-Fest in Gefahr und fordern Rechtssicherheit. Das Bundesverwaltungsgericht hatte festgestellt, dass solche Sonntage einen Anlass benötigen. Seitdem schauen Gewerkschaften ganz genau hin.

Die Forderung einiger Warenhausketten, künftig nach Belieben auch sonntags öffnen zu dürfen, sorgt bei nicht wenigen Kaufleuten in Bonn für Sorgenfalten. Sie fürchten, dass der Schuss nach hinten losgehen könnte, weil diese Initiative den Gewerkschaften erst recht Munition biete, gegen verkaufsoffene Sonntage vorzugehen.

Denn seitdem das Bundesverwaltungsgericht Ende 2015 in einem Urteil ausdrücklich festgestellt hat, dass ein verkaufsoffener Sonntag einen Anlass benötigt und kein Selbstzweck sein darf, haben die Gewerkschaften Rückenwind bekommen und in mehreren Städten, darunter Wuppertal und Düsseldorf, verkaufsoffene Sonntage gekippt. Ähnliches befürchten die Gewerbetreibenden nun auch in Bonn. Konkret geht es um die Genehmigung der Sonntagsöffnungen beim Bürgerfest in Beuel Anfang September sowie beim Bonn-Fest, das Anfang Oktober steigen soll.

„Wir wollen nicht an mehr Sonntagen öffnen, sondern Rechtssicherheit für die vom Gesetzgeber erlaubten vier Sonntage pro Jahr“, meint Adalbert von der Osten, Hauptgeschäftsführer des Einzelhandelsverbands Bonn/Rhein-Sieg/Euskirchen. Wobei es in der Bonner City bisher ohnehin nur drei verkaufsoffene Sonntag im Jahr gibt: Neben dem Bonn-Fest haben die Läden traditionell zu „Bonn leuchtet“ und an einem Adventssonntag anlässlich des Weihnachtsmarktes geöffnet.

Skeptische DGB-Stellungnahme

Das Ladenöffnungsgesetz (LÖG) schreibt indes seit 2013 vor, dass hierzu die Gewerkschaften angehört werden müssen. Zum Bonn-Fest liegt bereits eine eher skeptische Stellungnahme des DGB und von Verdi auf dem Tisch. Während Judith Gövert (DGB) sowie Monika Bornholdt (Verdi) die Ausführungen von City-Marketing als Antragstellerin zur geplanten Veranstaltung ausdrücklich loben, beklagen sie, dass es seitens der Stadt Bonn zum Anlass „Bonn-Fest“ keine „rechtliche Würdigung“ gebe. “Aus unserer Sicht handelt es sich beim Bonn-Fest um eine verkaufsfördernde Maßnahme, da die Veranstaltung ohne Sonntagsöffnung nicht stattfinden würde“, sind Gövert und Bornholdt überzeugt.

Die im Antrag prognostizierten Besucherzahlen seien ihrer Meinung nach „grobe Schätzungen“ und zu überprüfen.“ Rat und Verwaltung empfehlen die beiden Gewerkschafterinnen, vor einer Beschlussfassung die Antragstellerin aufzufordern, den Antrag und die Angaben zu überarbeiten. Den Wunsch der Kaufleute, die Sonntagsöffnung gleich für zwei Jahre zu genehmigen, lehnen sie strikt ab: Eine Ausnahme von der Sonntagsruhe müsse eine Einzelfallprüfung bleiben. „Uns geht es um den Sonntagsschutz für die Arbeitnehmer, die zur Ruhe kommen müssen“, erklärte Bornholdt.

Harald Borchert, Vizechef der Bürgerdienste wehrt sich: „Selbstverständlich haben wir die Rechtmäßigkeit auch nach der neuen Rechtsprechungssituation gewürdigt und dies auch in der Beschlussvorlage für den Rat der Stadt Bonn zum Ausdruck gebracht“. Jahrelang war es in der Bundesstadt guter Brauch, dass Handel, Kirchen und Gewerkschaften einen Kompromiss in der strittigen Frage der Sonntagsöffnung gesucht und auch gefunden haben: Man einigte sich auf drei anstatt der vier erlaubten verkaufsoffenen Sonntage in der City. 2013 stieg Verdi aus dem Konsens aus.

Vier Sonntage ausreichend

Inzwischen hat City-Marketing von der Osten zufolge die Angaben für das Bonn-Fest überarbeitet und nachgereicht. „Wir werden uns das genau ansehen und dann entscheiden, wie wir weiter vorgehen“, sagte Bornholdt. Ähnliches gelte für die von der Beueler Gewerbegemeinschaft beantragten Sonntagsöffnung im Rahmen des Beueler Bürgerfestes am 3. September. Aus Gewerkschaftssicht sei eine „gerichtsfeste“ Genehmigung der Ladenöffnung beim Bürgerfest nicht gegeben, da das Ziel aus Gewerkschaftssicht eine Verkaufsförderung sei.

Von der Osten hofft, dass die neue Landesregierung das Ladenöffnungsgesetz reformiert, um den Händlern in Zukunft Rechts- und Planungssicherheit zu geben. Das geltende Gesetz sei wirklichkeitsfremd. Sein Verband halte die vier im Gesetz vorgesehenen Sonntage für völlig ausreichend. „Sie sollen als Impuls dienen, die Attraktivität der City zu entdecken“, sagte er. Dieser Effekt gehe verloren, wenn die Geschäfte ständig sonntags geöffnet hätten.

Guido Déus (CDU) ist Vorsitzender des städtischen Wirtschaftsförderungsausschusses und neugewählter Landtagsabgeordneter. „Ich werde im Stadtrat auf jeden Fall dafür werben, die beantragten verkaufsoffenen Sonntage zu genehmigen“ sagte er. Sie seien wichtig für den Erhalt einer attraktiven Stadt. „Wir müssen außerdem endlich für rechtssichere Zustände im Land sorgen. Das steht für mich ganz oben an auf der Agenda. “ Das Problem sei den künftigen Koalitionären im Landtag auch durchaus bewusst und deshalb Bestandteil der Koalitionsverhandlungen mit der FDP.

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