Giftiges Kohlenmonoxid Bonner Experten warnen vor Kaminen als Gefahrenherd

Bonn. · Heizungsexperten warnen: Feuerstellen in der Wohnung können giftiges Kohlenmonoxid ausstoßen. Das tückische: Der Stoff ist geruchlos und kann zur tödlichen Gefahr werden.

 Ein Defekt an der Gastherme kann für den Ausstoß von giftigem Kohlenmonoxid verantwortlich sein.

Ein Defekt an der Gastherme kann für den Ausstoß von giftigem Kohlenmonoxid verantwortlich sein.

Foto: dpa-tmn/DPA

Kohlenmonoxid ist tückisch. Wir riechen es nicht und doch lauert es nahezu überall, zum Beispiel in der eigenen Wohnung, etwa ausgelöst durch die Gastherme. Und auch wenn der Abzug des Kamins nicht richtig funktioniert, kann der Stoff, der durch Verbrennung entsteht, zur tödlichen Gefahr werden, wie nicht nur die Feuerwehr Bonn warnt. Auch Guido Odenthal, Obermeister der Innung Bonn Rhein-Sieg für Heizung, Sanitär und Klima rät unbedingt zur regelmäßigen Wartung.

„Das ist das A und O, das man einmal im Jahr die Geräte von einem Fachbetrieb überprüfen lässt“, sagt Odenthal. Dabei wird das Gerät nicht nur in seine einzelnen Bestandteile zerlegt, sondern es werden auch die Werte überprüft. Eine fehlende Wartung habe verschmutzte Geräte oder eine unvollständige Verbrennung zur Folge, auch könnten sie falsch eingestellt sein, wie der Obermeister sagt. All das werde bei der routinemäßigen Kontrolle überprüft. Wer dies machen lasse, fahre die Fehlerquellen gen Null.

Gastherme hat eine Lebensdauer von bis zu 15 Jahren

Dabei müsse man zunächst feststellen, ob ein raumluftabhängiges Gerät betrieben wird. Dieses könne etwa durch eine Dunstabzugshaube gestört werden, da zu viel Raumluft angesaugt wird. Sind dann die Fenster und Türen noch dicht und sorgen nicht für genügend Austausch, bleibt zu wenig Sauerstoff im Raum übrig. Es gibt sogar Abzugshauben, die so stark sind, dass sie Verbrennungsgase aus dem Schornstein ansaugen können. Odenthal rät deshalb, auch immer einen Schornsteinfeger hinzuzuziehen, wenn Geräte eingebaut oder ausgetauscht werden müssen. Beide Gewerke arbeiten Hand in Hand, wenn es um die Sicherheit von sogenannten Feuerstätten geht.

Eine Gastherme habe bei regelmäßiger Wartung eine Lebensdauer von bis zu 15 Jahren, so der Obermeister weiter. Wichtig sei dies auch, fügt der Sprecher der Schornsteinfeger-Innung Andreas Kramer hinzu, weil die Anlagen ständig etlichen Belastungen wie Hitze und Korrosion ausgesetzt sind. Verschleiß ist die Folge. Um das zu erkennen, muss jedoch ein Fachmann ran.

„Zudem ist aus Sicherheitsgründen durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger eine Feuerstättenschau gesetzlich geregelt“, erklärt Andreas Kramer, Sprecher der Schornsteinfeger Innung Köln-Bonn. Zweimal in sieben Jahren findet eine solche Sichtkontrolle durch den Schornsteinfeger statt. Das ist gesetzlich in Paragraf 14 des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes geregelt. „Bei der Kontrolle handelt es sich um eine in Augenscheinnahme der Feuerungsanlage bei der auf Schäden geachtet wird, die zu Gefahren für die Betreiber werden können, etwa undichte Ofenrohre und Abgasanlagen.“ Außerdem überprüft der Schornsteinfeger in regelmäßigeren Abständen den Kohlenmonoxidgehalt der Feuerstätten.

Immobilienbesitzer sind im Übrigen dazu verpflichtet, die Anlagen überprüfen zu lassen. Wer dies unterlässt, handele ordnungswidrig und müsse mit einer Geldstrafe rechnen, so Kramer, der rät, den Schornsteinfeger bereits beratend bei Planung einer Neuinstallation mit ins Boot zu holen. „Das macht durchaus Sinn, weil der zuständige Kollege alle Leitungen und Anlagen in seinem Zuständigkeitsbezirk kennt.“ Denn später sei er eh für die baurechtliche Abnahme zuständig.

Mittlerweile sind auch Kohlenmonoxidmelder auf dem Markt. Vor allem bei raumluftabhängigen Geräten machen diese Melder, die noch keine Pflicht sind, wie Rauchmelder, durchaus Sinn. Auch die Kosten sind mit 30 bis 40 Euro überschaubar. Kramer und Odenthal halten es für eine gute Investition in die Sicherheit.

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