Auf der Anklagebank Bonner fährt ohne Führerschein zum Staatsanwalt

Bonn · Ein Handwerker sitzt seit Jahren unerlaubt am Steuer. Das Gericht schickt den 26-Jährigen nun erneut hinter Gitter.

 Ein 26-jähriger Bonner fuhr mit dem Auto zur Staatsanwaltschaft, obwohl er keine Fahrerlaubnis hatte.

Ein 26-jähriger Bonner fuhr mit dem Auto zur Staatsanwaltschaft, obwohl er keine Fahrerlaubnis hatte.

Foto: dpa

Dieses Verhalten fand die Strafrichterin ganz besonders dreist: Ein 26-jähriger Handwerker, der seit Jahren immer wieder ohne Führerschein hinter dem Lenkrad erwischt wird, fuhr am 11. August 2016 selbst bei der Staatsanwaltschaft am Steuer eines Wagens vor – um Aufschub für seinen bevorstehenden Haftantritt zu erbitten. Nun saß der Bonner erneut auf der Anklagebank.

Vier Mal wurde der 26-Jährige in den vergangenen Jahren schon wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft – die ersten drei Male zu kurzen Haftstrafen auf Bewährung. Doch als er im Februar 2016 erneut ohne gültige Fahrerlaubnis erwischt wurde, kannte das Gericht kein Pardon mehr und verurteilte ihn zu einem viermonatigen Freiheitsentzug – ohne Bewährung. Das aber führte nicht dazu, dass der 26-Jährigen die Hände vom Steuer ließ. Vier Mal wurde er vergangenes Jahr wieder am Steuer von Fahrzeugen erwischt, und das bringt ihn nun erneut hinter Gitter.

Vor allem die dritte Tat kreidet ihm die Strafrichterin besonders an: Als der 26-Jährige im August seine Ladung zum Antritt der zuvor verhängten viermonatigen Haftstrafe erhielt, wurde er bei der Bonner Staatsanwaltschaft vorstellig, um bei der zuständigen Rechtspflegerin um Aufschub zu bitten. Als er anschließend die Behörde in Beuel wieder verließ, traute die Justizrätin beim Blick aus dem Fenster ihren Augen nicht: Der Mann, der nach wie vor keinen Führerschein hat und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ins Gefängnis sollte, stieg hinters Steuer eines Kleinlasters und fuhr davon.

Die Justizbeamtin alarmierte die Polizei und schrieb dem 26-Jährigen anschließend, sie lehne seinen Antrag auf Haftaufschub ab: „Nach Ihrer Vorsprache bestiegen Sie vor meinen Augen einen vor der Staatsanwaltschaft geparkten Ford Transit und befuhren die Herbert-Rabius-Straße.“ Wie sich herausstellte, hatte der 26-Jährige den Transporter gemietet und jemand anderen als Fahrer eintragen lassen.

Den Ermittlungen zufolge ist polizeibekannt, dass der 26-Jährige, der auch schon mehrfach wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz bestraft wurde, regelmäßig ohne Fahrerlaubnis mit einem Firmenwagen fährt. Und so kennt die Strafrichterin am Ende des Prozesses kein Pardon: Sie verurteilt den 26-Jährigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in vier Fällen und schlickt ihn diesmal für neun Monate ins Gefängnis.

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