Mahnwache neben dem Münster Bonner Aktionswoche gegen neues NRW-Polizeigesetz

Bonn · Gegen das neue NRW-Polizeigesetz wird in dieser Woche in Bonn protestiert. Am Montag hat eine Aktionswoche gegen das Gesetz begonnen. Initiator ist das Bündnis "Polizeigesetz NRW stoppen".

 Protest gegen die neuen Polizeigesetze, hier in Magdeburg.

Protest gegen die neuen Polizeigesetze, hier in Magdeburg.

Foto: dpa

In Bonn hat am Montag eine Aktionswoche gegen das geplante nordrhein-westfälische Polizeigesetz begonnen. Bis zum 2. Dezember finden eine Mahnwache neben dem Bonner Münster mit einer symbolischen Gefängniszelle sowie Vorträge statt, wie das Bündnis „Polizeigesetz NRW stoppen“ am Montag mitteilte. Am Mittwochabend ordnet der Rechtsanwalt Christian Mertens das geplante Gesetz rechtlich ein. Am Donnerstag stellt die Doktorandin Stephanie Schmitt ihre ethnographische Studie zum Polizeialltag vor. Zum Abschluss der Bonner Aktionswoche findet am 2. Dezember um 12 Uhr eine Kundgebung statt.

Das Bündnis „Polizeigesetz NRW stoppen“ aus Bürgerrechtlern, Parteien und Verbänden will zudem am 8. Dezember in Düsseldorf gegen das geplante neue Polizeigesetz auf die Straße gehen. Bereits im Juli waren in Düsseldorf rund 10.000 Menschen auf die Straße gegangen. Zu dem Bündnis gehören unter anderem die Landesverbände von Grünen und Linkspartei, die Datenschutzorganisation Digitalcourage, Attac und das Komitee für Grundrechte und Demokratie.

Die Gesetzesverschärfungen könnten dazu führen, dass Menschen ihr Grundrecht auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit aus Angst nicht länger wahrnehmen, erklärte Sophie Kiebler, Sprecherin der Bonner Aktionswoche. Die Ausweitung polizeilicher Befugnisse könnte beispielsweise dazu führen, dass unschuldige Menschen nur auf Basis vager Vermutungen schneller und länger in Gewahrsam genommen werden könnten.

Das neue Polizeigesetz soll die Befugnisse der Polizei etwa bei der Überwachung von digitaler Kommunikation und dem Umgang mit Gefährdern deutlich ausweiten. Nach breiter Kritik von Menschenrechtlern und Datenschützern hatte die Landesregierung im Oktober Änderungen vorgelegt. So wurde der umstrittene Begriff der „drohenden Gefahr“ gestrichen und die Überwachung von Messengerdiensten wie WhatsApp oder Internettelefonie wie Skype nur mit Anordnung in speziellen Fällen zugelassen.

Dem Bündnis „Polizeigesetz NRW stoppen“ geht das nicht weit genug. So trete anstelle der „drohenden terroristischen Gefahr“ nun ein weit gefasster Straftatenkatalog „terroristische Straftaten“, hieß es. Ebenso kritisierte das Bündnis, dass die Polizei laut Entwurf Menschen, von denen eine Gefahr ausgeht, nach richterlichem Entscheid statt 48 Stunden maximal 14 Tage in Gewahrsam nehmen könnte. Das sei ein Bruch mit dem Prinzip der Unschuldsvermutung. Im ursprünglichen Entwurf war ein vorsorglicher Gewahrsam von bis zu einem Monat vorgesehen.

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