Rückgabe von Pflegemitteln Rollstuhl von Bonnerin wurde monatelang nicht abgeholt

Bonn · Wenn Patienten sterben, lassen Krankenkassen die Hilfsmittel abholen. Obwohl Krankenkassen ein Interesse daran haben, dass diese schnell wieder zum Anbieter zurückkommen, kann das dauern.

 Ein Spezialrollstuhl - wie der hier abgebildete - ist wertvoll. Warum er im Bonner Fall nicht abgeholt wurde, kann die Krankenkasse nicht nachvollziehen

Ein Spezialrollstuhl - wie der hier abgebildete - ist wertvoll. Warum er im Bonner Fall nicht abgeholt wurde, kann die Krankenkasse nicht nachvollziehen

Foto: dpa

Die schwerstbehinderte Freundin von Kathrin Lorenz war schon Monate tot, da standen deren drei hoch spezialisierten Elektrorollstühle noch immer in der Wohnung. Und die musste nun schleunigst geräumt werden. Lorenz musste handeln. "Da habe ich mich gefragt: Warum lässt die Krankenkasse diese teuren Rollstühle nicht abholen und wiederverwenden?", sagt Lorenz und schüttelt den Kopf. Die Hilfsmittel der Freundin seien allem Anschein nach unbeschädigt gewesen.

Vor allem den komplizierten Aufrichtrollstuhl für den alltäglichen Hebebedarf: Den hatte die Freundin erst kurz vor ihrem Tod bekommen und kaum benutzt. Jetzt stand auch er so gut wie neu da. Daraufhin besorgte Lorenz sich von der Krankenkasse erst einmal die Hilfsmittelliste der Freundin. Und dann bemühte sie sich wochenlang, bis die entsprechenden Sanitätshäuser die Geräte endlich abholten.

Rollstuhl für 17.600 Euro

"Ich verstehe nicht, warum Hinterbliebene hier über eine längere Zeit extra nachhaken müssen. Es geht bei diesen teuren Rollstühlen doch um Wertgegenstände, für die wir alle in die Krankenkassen einzahlen", sagt Lorenz. Beim Blick in die Preislisten entsprechender Hersteller ergibt sich für die drei Geräte der Verstorbenen: Ein Elektrorollstuhl mit modularem elektrischen Positionierungssystem inklusive Hubfunktion würde heute neu 17.600 Euro kosten, der Stehrollstuhl um die 7400 Euro und ein motorisch betriebener Aufrichtrollstuhl gut 13.000 Euro. Gebraucht könnte man letzteren über den Onlinehandel derzeit immerhin noch für 2500 Euro erstehen.

Die DAK hat den Bonner Fall auf Anfrage noch einmal geprüft. Zwei der drei entsprechenden Elektrorollstühle seien der damaligen Patientin genehmigt worden, der dritte, der Rollstuhl mit dem Positionierungssystem, jedoch nicht, erklärt Pressesprecher Claus Uebel. Obwohl das Gerät auf der für die Patientin erstellten Lagerverwaltungsliste der DAK Münster, die Kathrin Lorenz erhielt, verzeichnet steht. Für die zwei anderen Rollstühle habe die DAK knapp zwei Wochen nach dem Tod der Behinderten Rückholaufträge an die betreffenden Sanitätshäuser gestellt, so Uebel. "Es ist vertraglich geregelt, dass für die Rückholung die Anbieter selbst verantwortlich sind." Warum das im Bonner Fall so lange gedauert habe, könne er nicht nachvollziehen, sagt der Pressesprecher.

Selbstverständlich sei es im Interesse der DAK, dass Hilfsmittel wieder zum Anbieter zurückkämen und wiederverwendet werden könnten, betont Uebel. "Hier geht es um Versichertengelder. Deshalb schauen wir darauf, dass Hilfsmittel möglichst zum Wiedereinsatz kommen." Die Entscheidung darüber fällten jedoch die einzelnen Sanitätshäuser. Sie prüften Geräte wie die besagten Elektrorollstühle eingehend auf ihren Zustand und darauf, ob sie technisch wieder einsetzbar seien.

Und wie läuft normalerweise die Rückholung von Hilfsmitteln, wenn Patienten verstorben sind? In der Regel erhalte die Krankenkasse von den Bestattern oder den Hinterbliebenen die Sterbeurkunde, mit Hilfe derer sie erst die Rückholung veranlassen könne, antwortet Uebel. "Das kann natürlich nicht am nächsten Tag nach dem Versterben, sondern nur zeitnah sein." Wenn sich die Abholung durch die Sanitätshäuser verzögere, dann seien Krankenkassen wie die DAK dankbar über eine Benachrichtigung durch die Hinterbliebenen. Das Nachhaken der Bonnerin sei also hilfreich gewesen.

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