Entscheidung fällt am 14. Januar Droht nun doch ein Fahrverbot in Bonn?

Bonn · Die Bezirksregierung Köln hinkt mit der Umsetzung der Auflagen im Luftreinhalteplan hinterher. Dies verschlechtert nun die Chancen der Stadt Bonn bei der Vergleichsverhandlung in Münster.

 Die Tempo-30-Schilder an der Reuterstraße hängen bereits, sind aber noch überklebt .

Die Tempo-30-Schilder an der Reuterstraße hängen bereits, sind aber noch überklebt .

Foto: Benjamin Westhoff

Ob Tempo 30 auf einem Teilstück der Reuterstraße dort tatsächlich das drohende Fahrverbot für Dieselfahrzeuge bis Euro 5 und ältere Benziner abwenden kann, ist fraglich. Bereits am 14. Januar soll in einer Vergleichsverhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster über das Fahrverbot entschieden werden. Doch bis dahin sind weitere Maßnahmen, die der im August in Kraft getretene Luftreinhalteplan für Bonn zur Verbesserung der Luftqualität entlang der Reuterstraße und damit zur Verhinderung eines Fahrverbots vorschreibt, wohl längst noch nicht umgesetzt.

Zu den von der Bezirksregierung Köln im Luftreinhalteplan festgesetzten Maßnahmen gehört, wie berichtet, auch eine Beschilderung auf den Autobahnen rund um Bonn, wodurch die Autofahrer, die über Bonn in Richtung Süden fahren wollen, künftig weiträumig über Nord- und Südbrücke umgeleitet werden sollen, und/oder eine Pförtnerampel auf den Autobahnausfahrten Richtung Reuterstraße. Umsetzen müsste diese Maßnahmen der Landesbetrieb Straßen NRW. Doch dort weiß man zurzeit noch von nichts. „Wir müssen einen entsprechenden Auftrag erhalten, doch bislang liegt uns noch kein Auftrag von der Bezirksregierung Köln vor“, versicherte Bernd Aulmann von der Straßen-NRW-Niederlassung Ville-Eifel am Mittwoch auf GA-Nachfrage. Warum bislang noch kein Auftrag an Straßen NRW ergangen sei, wisse er nicht.

Von der Bezirksregierung hieß es dazu auf GA-Nachfrage: Die Umsetzung habe sich verzögert, weil angesichts der komplexen Thematik viele unterschiedliche Akteure beteiligt werden mussten. Die Autobahnbeschilderung werde jetzt produziert und zügig installiert. Wann dies konkret geschehe, konnte die Bezirksregierung nicht sagen. Für die mögliche Pförtnerung sei ein Gutachten in Auftrag gegeben worden. Wann konkret die Ergebnisse vorliegen, könne man zurzeit ebenfalls nicht sagen.

Wie die Stadt Bonn beziehungsweise ihr zuständiger Stadtbaurat Helmut Wiesner diese Verzögerung bewertet, war am Mittwoch nicht zu erfahren. Jedenfalls hat die Stadt ihren Beitrag zu dem im Luftreinhalteplan festgesetzten sogenannten Entlastungspaket Reuterstraße teilweise bereits erfüllt. Wie berichtet, hat die Verwaltung am Dienstag zehn Tempo-30-Schilder an der Reuterstraße im Abschnitt zwischen Botanischem Garten und Bonner Talweg errichten lassen. Die Schilder sind bis 31. Dezember mit einem Klebeband versehen und gelten ab 1. Januar. Die Ampelschaltung soll noch nicht geändert, sondern zunächst im Blick behalten werden. Die reale Verkehrssituation werde zeigen, ob Optimierungen an den Ampelanlagen nötig seien. Zudem müssen sich die Autofahrer darauf einstellen, dass in dem betroffenen Abschnitt der Reuterstraße die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung streng überwacht wird, indem mobile Blitzer zum Einsatz kommen.

Hintergrund für die ganze Diskussion ist eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) beim Verwaltungsgericht Köln. Die DUH fordert wegen überhöhter Stickoxidwerte an der Reuterstraße und auch am Belderberg Fahrverbote. Das Verwaltungsgericht gab 2018 der Klage statt, das zuständige Land NRW hat daraufhin beim Oberverwaltungsgericht Berufung eingelegt. Beim Belderberg, wo laut Kölner Verwaltungsrichter keine Diesel mit Euro 4 und älter sowie Benziner der Klassen Euro 1 bis 3 mehr fahren dürften, setzt die Stadt unter anderem auf den verstärkten Einsatz von schadstoffarmen Bussen, um den Stickoxidwert dort zu senken.

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