Bürgschaftsstreit vor dem Landgericht Bonn soll WCCB-Millionen zahlen

Bonn · Die Entscheidung über die städtische Bürgschaft für das World Conference Center Bonn (WCCB) rückt näher: Das Landgericht Bonn hat den streitenden Parteien einen Vergleichsvorschlag zukommen lassen.

Danach soll die von der Sparkasse Köln-Bonn verklagte Stadt etwa 85 Prozent der verbliebenen Bürgschaftssumme, die nach GA-Informationen mindestens 85 Millionen Euro (inklusive Zinsen) beträgt, zahlen. Die Parteien sollen bis zum 10. November Stellung beziehen.

Gerichtssprecher Bastian Sczech sagte: „Zu den Details werden wir uns erst äußern, wenn die Parteien Gelegenheit hatten, dazu Stellung zu nehmen.“ Auch Norbert Minwegen, Kommunikationschef der Sparkasse, bestätigte „den Eingang eines gerichtlichen Schreibens, das nun von unseren externen Juristen geprüft wird“.

Oberbürgermeister (OB) Ashok Sridharan informierte am Dienstagabend die Mitglieder des Hauptausschusses über die Entwicklung. Er sagte auf Anfrage: „Ich kann bestätigen, dass wir einen Vergleichsvorschlag vom Gericht erhalten haben. Wir werden den Vorschlag natürlich noch mit unseren Anwälten prüfen. Aus meiner Sicht kann ich aber bereits sagen, dass wir als Stadt Bonn vergleichsbereit sind.“

Die Stadt unter OB Bärbel Dieckmann hatte 2007 per Nebenabrede zunächst über 74,3 Millionen Euro für den WCCB-Investor Man-Ki Kim gebürgt. Im Frühsommer 2009 wurde diese Bürgschaft um 30 Millionen Euro aufgestockt. Dieckmanns Nachfolger Jürgen Nimptsch hatte im größten Bauskandal der Bonner Nachkriegsgeschichte versucht, die Bürgschaft für nichtig zu erklären, weil sie gegen das EU-Beihilferecht verstoße. Doch ein vom Landgericht bei der EU-Kommission angefordertes Gutachten kam im Mai 2016 zum gegenteiligen Ergebnis.

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