Stadt Bonn fordert Nachweis Chinaschiff-Betreiber will seine Koi nicht abgeben

Beuel · Der Streit um die artgerechte Haltung der Koi auf dem Beueler China-Schiff schlägt hohe Wellen. Die Stadt fordert vom Restaurant-Betreiber einen Sachkundenachweis und setzt ihm eine Frist bis zum 11. Dezember.

 Noch schwimmen die zehn Koi-Fische im Becken auf dem China-Schiff. Reiner Burgunder und Huan Fu Zhang bekommen viel Unterstützung von Koi-Züchtern aus ganz Deutschland.

Noch schwimmen die zehn Koi-Fische im Becken auf dem China-Schiff. Reiner Burgunder und Huan Fu Zhang bekommen viel Unterstützung von Koi-Züchtern aus ganz Deutschland.

Foto: Benjamin Westhoff

Huan Fu Zhang gibt sich kämpferisch: „Ich will meine Koi behalten. Es geht ihnen gut. Ich pflege sie gut – und ich werde mein Koi-Becken nicht aufgeben.“ Der Betreiber des China-Restaurants „Ocean Paradise“ hat über das Wochenende viel Zuspruch und Unterstützung bezüglich der Anordnung der Stadt Bonn zur Aufgabe des Beckens wegen nicht artgerechter Haltung der Koi erhalten. Koi-Halter aus ganz Deutschland haben sich bei Herrn Zhang gemeldet und ihm Mut gemacht und Tipps gegeben.

Am Montag hat Zhang ein weiteres Schreiben von der Stadt erhalten. Zum Inhalt: Ihm wird eine Frist bis Mittwoch, 11. Dezember, gesetzt. Bis dahin muss er fünf Forderungen erfüllen – unter anderem eine Sachkunde-Bescheinigung vorlegen. Im Brief heißt es wörtlich: „Von Ihnen ist ein Sachkundenachweis zu erbringen, dass Sie die notwendige Sach- und Fachkunde zur Koi-Haltung erworben haben. Dieser Sachkundenachweis ist erforderlich, da Sie bei der Kontrolle Ihrer Koi-Haltung die elementarsten Fragen nicht fachgerecht beantworten konnten.“ Der Chinese hat daraufhin den Beueler Rechtsanwalt Werner Koch eingeschaltet, der der Stadt jetzt eine Stellungnahme seines Mandanten zuschicken wird.

Der Stadtverordnete Reiner Burgunder, den Zhang Ende vergangener Woche um Unterstützung gebeten hatte, sagte am Montag dem GA: „Die Stadt Bonn ist zu recht der Beschwerde eines Restaurantbesuchers nachgegangen. Allerdings scheint die Stadt bei diesem Thema keinen Sachverstand zu haben. Das lassen jedenfalls die Aussagen von vielen Fischhaltern vermuten. Statt Herrn Zhang Auflagen zu machen, hätte die Stadt besser Aufklärung in der Sache betrieben. Diese Arbeit wird jetzt von einem Freundeskreis geleistet, der Herrn Zhang unterstützt.“

In dem zweiten Schreiben der Stadt Bonn heißt es weiter: „Um bis zur Umsiedlung der Koi Schmerzen, Leiden und Schäden zu vermeiden, müssen wenigstens eine artgerechte und ausreichende Fütterung sowie die Wasserparameter stimmen. Hierzu muss eine geeignete Filteranlage vorhanden sein und es müssen regelmäßig Wasserproben untersucht und dokumentiert werden. Bei Abweichungen von den Optimalwerten muss sichergestellt und nachgewiesen werden, dass unverzüglich korrigierende Maßnahmen ergriffen werden. Hierzu muss die verant-wortliche Person über ein Mindestmaß an Sachkunde im Hinblick auf die Haltung von Koi haben, welche der Veterinärbehörde ebenfalls durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden muss.“

Koi-Züchter Benjamin Harms aus Hamburg hat sich per E-Mail an Reiner Burgunder gewendet und seine Verwunderung darüber zum Ausdruck gebracht, dass die Stadt Bonn auf die Einhaltung von Vorgaben pocht. Nach seiner Einschätzung gibt es kein Regelwerk, dass eindeutige Aussagen zur Koi-Haltung macht.“ Robert Jungnischke, Sachverständiger für Koi-Haltung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Köln, sagte dem GA am Montag: „Es gibt keine Vorschriften für die Haltung von Koi.“ Wenn überhaupt, gebe es Ratschläge von erfahrenen Koi-Züchtern. Diese Tipps würden sich aber meistens auf eine Teichhaltung beziehen. „Entscheidend ist letztlich die Beurteilung des Beckens vor Ort und die Einordnung, ob es den Karpfen gut geht.“

Sollte Zhang die Auflagen der Stadt Bonn bis zum 11. Dezember nicht erfüllen, muss er mit dem Erlass einer Ordnungsverfügung unter Androhung eines Zwangsgeldes rechnen.

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