Prozess in Bonn Haftstrafe nach Attacke auf jüdischen Professor

Bonn · Ein 21-Jähriger soll im Sommer 2018 am Hofgarten in Bonn einen jüdischen Professor angegriffen haben. Am Montag ist der Angeklagte vom Amtsgericht verurteilt worden.

 Der Angriff auf den jüdischen Professor Jitzchak Melamed hatte im Juli 2018 eine Protestwelle ausgelöst. Auf dem Marktplatz versammelten sich Hunderte beim „Tag der Kippa“.

Der Angriff auf den jüdischen Professor Jitzchak Melamed hatte im Juli 2018 eine Protestwelle ausgelöst. Auf dem Marktplatz versammelten sich Hunderte beim „Tag der Kippa“.

Foto: Benjamin Westhoff

Im Fall des jüdischen Professors, der im Sommer 2018 im Hofgarten angegriffen worden war, hat das Bonner Amtsgericht am Montag ein Urteil gefällt. Der 21-jährige Angeklagte wurde wegen Volksverhetzung, Beleidigung, Nötigung und Beförderungserschleichung zu viereinhalb Jahren Einheitsjugendstrafe verurteilt. Darin ist eine bestehende Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten enthalten. Der Mann hatte sich in allen Fällen weitgehend geständig gezeigt.

Der Vorfall hatte für bundesweite Schlagzeilen gesorgt. Dem im US-amerikanischen Baltimore lebenden israelischen Gastprofessor Jitzchak Jochanan Melamed war von einem jungen Deutschen mit palästinensischen Wurzeln mehrmals die Kippa vom Kopf geschlagen worden. Die eintreffende Polizei hatte aber wohl zunächst Täter und Opfer verwechselt. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen die vier Beamten hatte die Bonner Staatsanwaltschaft im März diesen Jahres eingestellt, was von dem Wissenschaftler nun in einem Statement stark kritisiert wurde. Er sei zweimal angegriffen worden: Zuerst vom Angeklagten und dann von einer "Gang von vier Bonner Polizeibeamten". Erstes sei "unangenehm" gewesen, aber im Vergleich zur Brutalität der Bonner Polizisten zu vernachlässigen.

Weil Melamed den deutschen Strafverfolgungsbehörden kein Vertrauen schenke, habe er sich entschieden, dem Prozess fernzubleiben, ließ der als Nebenkläger auftretende Wissenschaftler seine Anwälte ausrichten. Im weiteren Verlauf des von seinem Anwalt Carsten Ilius verlesenen Statements warf er den Behörden nicht nur vor, den Vorfall vertuschen zu wollen, indem sie Feindseligkeiten gegen Minderheiten und Immigranten schürten. Auch ein blaues Auge, das er aus der Auseinandersetzung mit den vier Beamten davongetragen habe, sei fälschlicherweise dem Angeklagten in die Schuhe geschoben worden.

Richterin Susanne Grunert führte die den ganzen Tag dauernde Verhandlung souverän und unaufgeregt. Eine große Zahl von Zeugen war zu vernehmen, denn der Vorfall mit dem Melamed ist nicht der Einzige, der dem 21-jährigen Angeklagten zur Last gelegt wurde: Die Anklage umfasste auch sechs weitere Fälle, die von Beleidung über Schwarzfahren bis zur Bedrohung und Körperverletzung reichten, und die sich ebenfalls im Sommer in Wuppertal und Bonn zugetragen haben sollen. Vom Vorwurf der Körperverletzung wurde er freigesprochen.

Zudem ist der Angeklagte für die Justiz kein unbeschriebenes Blatt: Für seine Beteiligung an Überfällen auf Supermärkte in Königswinter und Bonn wurde der junge Mann im vergangenen Herbst zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Eine Rechtmedizinerin und eine Psychiaterin attestierten dem Angeklagten psychische Störungen, die möglicherweise durch Drogenkonsum verstärkt worden seien. Von seinen antisemitischen Äußerungen hatte sich der Mann distanziert; nicht zuletzt, weil er in Haft einen Juden kennengelernt habe. In Gesprächen mit den Ermittlern hatte der Mann allerdings zuvor einen tief sitzenden Antisemitismus zum Ausdruck gebracht. "Ich bin Hitler Nummer zwei" soll er sich geäußert haben.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort