17 Unfälle und Trunkenheitsfahrten Stadt sieht keinen Handlungsbedarf im Umgang mit E-Scootern

Bonn · Ein Bürger hat einen wirksameren Schutz für Fußgänger vor E-Scootern beantragt. Die Stadt sieht keinen Handlungsbedarf, denn in Bonn seien die Unfallzahlen nicht auffällig hoch.

 Seit letztem Sommer können die Bonner E-Scooter von unterschiedlichen Betreibern mieten.

Seit letztem Sommer können die Bonner E-Scooter von unterschiedlichen Betreibern mieten.

Foto: Getty Images/hanohiki

Nach der Einführung von Miet-E-Scootern im vergangenen Sommer durch die Stadtwerke wird sich der Bürgerausschuss am 23. Januar mit einem Bürgerantrag zur Verkehrssicherheit befassen. Dem Antragsteller geht es vornehmlich um die Frage, wie Spaziergänger vor den neuen Verkehrsteilnehmern zu schützen sind: „Ich bitte, die Fußgänger/innen in Bonn gegen die von E-Scootern ausgehenden Gefahren wirksam zu schützen und Vergehen gegen die für diese Art von Kraftfahrzeugen geltenden Verkehrsvorschriften konsequent zu ahnden“, heißt es in dem online eingegangenen Aufruf an die Stadt.

Die Verwaltung sieht allerdings keinen konkreten Handlungsbedarf. Auch wenn sich nicht jedes Fehlverhalten im Straßenverkehr verhindern lasse, seien die Kontrollen der Polizei und die Informationen an die Nutzer „bislang als erfolgreich zu werten“, erklärt die Verwaltung in ihrer Stellungnahme. Es lägen keine Hinweise vor, dass es mit E-Rollern in Bonn „auffällig häufig zu Unfällen kommt“.

Die Stadt weist daraufhin, dass E-Roller zum fließenden Straßenverkehr gehörten, den nur die Polizei überprüfen dürfe. „Der Stadt als kommunaler Ordnungsbehörde fehlt es hierfür an einer rechtlichen Befugnis.“  Die Polizei kontrolliere regelmäßig Fahrer und ahnde festgestellte Verstöße konsequent. Es gebe einen regelmäßigen Austausch zwischen Stadt und Polizei. „Dabei wird insbesondere thematisiert, wie den Nutzern der E-Roller vermittelt werden könne, die geltenden Straßenverkehrsregeln einzuhalten.

Laut Polizeipressesprecher Michael Beyer seien seit Ende Juni vergangenen Jahres bis zum Stichtag am 2. Dezember E-Rollerfahrer in 17 Fällen entweder an Verkehrsunfällen beteiligt gewesen oder wegen Trunkenheit am Steuer aufgefallen. Bagatellunfälle erfasse die Behörde nicht. Bei einem Unfall am 31. Juli ohne Beteiligung von anderen wurde eine junge Frau in der Rheinaue am Kopf schwer verletzt, sodass sie in die Notaufnahme musste. Sie hatte offenbar die Kontrolle über den Roller verloren.

Folgenschwerer war der Zusammenstoß zwischen einem E-Roller-Fahrer und einem Taxi am 13. Oktober 2019 auf dem Bonner Talweg, bei dem der Rollerfahrer schwer verletzt wurde. Weitere Zahlen zu erteilten Bußgeldern und Alkoholfahrten, die das gesamte Jahr umfassen, werde die Polizei mit der Verkehrsunfallstatistik Ende Februar vorlegen.

Beyer betonte, die Polizei habe viel Aufklärungsarbeit betrieben, um den Fahrern die richtige Handhabung der E-Roller näherzubringen. Unter anderem hat die Behörde einen Flyer herausgegeben. „Nicht allen Fahrern ist klar, dass der Roller ein Kraftfahrzeug ist“, sagte Beyer. Damit gelte die gleiche Promillegrenze wie für Autofahrer. In Deutschland liegt sie bei 0,5 Promille. Wer die Promille-Grenze nicht einhält und erwischt wird, auf den kommen hohe Bußgelder zu. Ab 1,1 Promille wird die Fahrerlaubnis entzogen.

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