Bezirksvertretung Bonn Klosteracker in Auerberg bleibt unter Landschaftsschutz

Auerberg · Die Bezirksvertretung Bonn hat einstimmig beschlossen, dass der Klosteracker, ein Areal am Ortsrand von Auerberg, nicht bebaut wird. Die Freifläche steht weiterhin unter Landschafts- und Naturschutz.

 Der Klosteracker steht unter Natur- und Landschaftsschutz.

Der Klosteracker steht unter Natur- und Landschaftsschutz.

Foto: privat

Der Klosteracker in Auerberg soll auch weiterhin nicht bebaut werden – das haben die Mitglieder der Bezirksvertretung Bonn in der vergangenen Woche einstimmig entschieden und sind damit einem Dringlichkeitsantrag der CDU gefolgt. „Diese Fläche zwischen der Kölnstraße und der Saarbrückener Straße, Richtung Engländerweg, steht unter Natur- und Landschaftsschutz mit landwirtschaftlicher Nutzung“, sagte Antragssteller und CDU-Bezirksverordneter Wolfgang Maiwaldt in einer Mitteilung. Mit dem Vorschlag den Bereich wieder als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ auszuweisen, wäre „einer großflächigen Bebauung Tür und Tor geöffnet“, ist sich Maiwaldt sicher.

Seine Parteikollegin Nicole Bonnie ergänzte während der Diskussion im Ratssaal: „Uns ist wichtig, dass man auch im Auge behält, dass der Klosteracker eine sehr wichtige Frischluftschneise ist.“ Bonnie machte allerdings auch deutlich, dass die Stadt durch das Bevölkerungswachstum dringend Fläche brauche – vorwiegend für neue Wohnflächen, allerdings müsse dies „mit Augenmaß“ geschehen.

Streit um Freifläche

Seitens der Stadtverwaltung gab es den Vorschlag, die große Freifläche des Klosterackers im Regionalplan als potenziellen Siedlungsbereich aufzunehmen. Dafür hätte ein Ratsbeschluss von 2010 aufgehoben werden müssen. Dabei war der damalige  Beschluss eindeutig: Die Verwaltung sollte bei der Bezirksregierung Köln beantragen, dass die Flächen des Klosterackers künftig nicht mehr als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt werden soll.

Elmar Conrads-Hassel (FDP) empörte sich, dass so ein vor mehr als zehn Jahre getroffener Ratsbeschluss einfach aufgehoben werden soll. „Man darf nicht vergessen, dass es bei diesem Bereich um einen ganz wichtigen für den gesamten Stadtteil handelt. Den kann man nicht einfach so bebauen“, so Conrads-Hassel.

Brigitta Poppe-Reiners (Grüne) zweifelte zwar die Dringlichlichkeit des Themas an, bekräftige allerdings bei dem Thema auch, dass man sich darüber im Klaren sein sollte, wo Flächen freigehalten werden müssen und welche Flächen unter welchen Voraussetzungen bebaut werden können. „Der Klosteracker gehört auf jeden Fall zu jenen Flächen, die freigehalten werden müssen“, so Poppe-Reiners.

Ortsausschuss Auerberg begrüßt Entscheidung

Über die Entscheidung der Politik freut sich vor allem der Ortsausschuss Auerberg. „Es freut uns sehr, dass der Klosteracker nun doch nicht bebaut werden soll“, sagte der Vorsitzende des Ortsausschusses, Michael Schwaegermann, zum GA. Der Ortsausschuss setzte alle Hebel in Bewegung, damit der Ratsbeschluss von 2010 weiterhin Bestand hat. Wie der GA berichtete, fühlte sich der Ortsausschuss zwischenzeitlich betrogen. Denn im November 2018 entsprach der Stadtrat noch einem Bürgerantrag des Ortsausschusses, dass der Klosteracker im Schutzbereich des Landschaftsplanes Kottenforst verbleiben soll.

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