Von betrogener Ex-Freundin verraten Bewährungsstrafe für 31-jährigen Dealer

BONN · Zum Verhängnis wurde einem 31-Jährigen, dass er Beziehungen mit mehreren Frauen gleichzeitig hatte. Als die Freundinnen dies herausbekamen, rächten sie sich an dem gelernten Mechaniker: Er musste sich jetzt vor dem Schöffengericht verantworten, weil die 21-jährige Ex-Freundin der Polizei steckte, dass er mit Marihuana dealt.

Nachdem die 21-Jährige und eine Nebenbuhlerin voneinander erfahren hatten, wollten sie den Liebhaber zur Rede stellen, doch der suchte das Weite. Daraufhin ging die 21-Jährige im September 2014 zur Polizei und berichtete, dass der 31-Jährige in seinem Appartement eine blaue Tonne stehen habe, in der er Marihuana aufbewahre.

Nachdem die zweite hintergangene Freundin dies den Beamten bestätigte, fackelte die Polizei nicht lange. In der Wohnung des Mannes fanden die Ermittler 118 Gramm Marihuana.

Im Prozess legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab. Er hatte regelmäßig Marihuana konsumiert, aber auch weiterverkauft. Das Schöffengericht verurteilte den bislang nicht vorbestraften Angeklagten wegen unerlaubten Besitzes und Handels mit Betäubungsmitteln zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe.

Ein Verfahren wegen Betruges zum Nachteil des Jobcenters wurde eingestellt - der ehemals arbeitslose 31-Jährige hatte nicht korrekt angezeigt, dass er mehrere Wochen gearbeitet hatte. Die zu Unrecht erhaltenen knapp 1300 Euro muss er im Rahmen der Bewährungsauflagen zurückzahlen.

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