Zweiter Verhandlungstag Bonner Landgericht unterbricht Sugardaddy-Fall

Bonn · Der zweite Verhandlungstag des sogenannten Sugardaddy-Falls war schnell beendet. Die Prozessbeteiligten haben rund 48.000 Seiten nachgereichte Telefonprotokolle zu sichten. Das angeklagtes Callgirl ist im Zeugenschutzprogramm.

 Strenge Sicherheitsvorkehrungen herrschten beim Sugardaddy-Prozess im Bonner Landgericht

Strenge Sicherheitsvorkehrungen herrschten beim Sugardaddy-Prozess im Bonner Landgericht

Foto: Leif Kubik

Vor dem Bonner Landgericht ist am Dienstagmorgen der zweite Verhandlungstag im sogenannten Sugardaddy-Fall zu Ende gegangen, bevor er überhaupt richtig begonnen hatte. Eigentlich hätte die Angeklagte mit ihrer Zeugenaussage die Beweisaufnahme einleiten sollen. Stattdessen wurde das Verfahren nach einer kurzen Beratung „von Amts wegen“ bis zum 10. Dezember unterbrochen.

So sollen alle Beteiligten die Möglichkeit erhalten, das Beweismaterial zu sichten, das dem Gericht und der Verteidigung erst nach dem Prozessauftakt vor zwei Wochen zugegangen war. Es handelt sich um 48.000 Seiten abgehörter und anschließend verschrifteter Telefongespräche, die die Staatsanwaltschaft erst nach entsprechenden Anträgen der Verteidiger nachgereicht hatte.

Drei Personen bei Sugardaddy-Fall in Bonn vor Gericht

Vor Gericht stehen eine junge Frau und zwei Männer: Die Angeklagte, eine junge Prostituierte, soll über die Internetplattform „My Sugar-Daddy“ einen reichen 50-jährigen Geschäftsmann kennengelernt haben und ihn unter Vorspiegelung, ihr werde von einer Rockergang  Gewalt angedroht, um gut anderthalb Millionen Euro geprellt haben. Mehrere Jahre soll sie die Rolle einer treuen Geliebten gespielt haben; in Wirklichkeit hatte sie aber bereits im Sommer 2015 den jüngeren Angeklagten kennen- und wohl auch lieben gelernt. Der Mann soll – wie auch der ältere Mitangeklagte – früher eine führende Position bei der Rockergruppe „United Tribuns“ bekleidet haben. Auf Initiative des Älteren soll das Trio beschlossen haben, den 50-Jährigen zu erpressen.

Der soll über drei Jahre verteilt insgesamt 1.615.000 Euro gezahlt haben, um das Callgirl vor vermeintlichen Entführungen oder Gewalttaten der mit den „United Tribuns“ in inniger Feindschaft verbundenen Rockergruppe „Hells Angels“ zu schützen. Die Verteidigung der zwei Männer hatte wegen der Lücken bei den Telefonprotokollen bereits zu Prozessauftakt beantragt, die beteiligten Staatsanwälte vorab als Zeugen zu befragen. Offenbar war ein Teil der mitgeschnittenen Telefongespräche nicht verschriftet worden, weil die von der Polizei verwendeten IT-Programme nicht korrekt zusammengearbeitet hatten.

Das Verfahren findet unter umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen statt, weil sich die Angeklagte in einem Zeugenschutzprogramm befindet.

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