Prozess vor dem Landgericht Bekannte mit Bügeleisen malträtiert

Bonn · Dieser Bonner wird es schwer haben, in absehbarer Zeit wieder aus der Psychiatrie herauszukommen: Die vierte Große Strafkammer des Landgerichts hat die dauerhafte Unterbringung des 36-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

 Das Landgericht befasst sich zurzeit in einem Prozess mit einem psychisch kranken Mann.

Das Landgericht befasst sich zurzeit in einem Prozess mit einem psychisch kranken Mann.

Foto: dpa

Aufgrund der Schwere der vorliegenden Erkrankung konnte der studierte Bauingenieur nicht persönlich am Prozess teilnehmen. Im August 2015 hatte der arbeitslose Mann eine 40 Jahre alte Bekannte im Verfolgungswahn in deren Wohnung mit einem Bügeleisen angegriffen und schwer verletzt. Der Gewaltattacke vorausgegangen war der gemeinsame Konsum von Kokain. Getrieben von Wahnvorstellungen schlug der Mann laut Urteil zunächst mit den Fäusten auf das Opfer ein. Anschließend nahm er ein Bügeleisen und malträtierte die 40-Jährige damit, bis es zu Bruch ging. Davon ließ sich der Angreifer aber nicht abhalten: Er nahm die Unterseite des Bügeleisens und schlug mit der Spitze weiter auf die Frau ein.

Opfer erlitt Brüche im Gesicht und an einem Lendenwirbel

Erst die von einem Zeugen alarmierte Polizei konnte dem Gewaltausbruch ein Ende setzen: Die Beamten mussten den weiterhin auf die Frau einschlagenden 36-Jährigen von ihr herunterziehen. Das Opfer erlitt unter anderem Brüche im Gesicht sowie an einem Lendenwirbel und leidet heute unter Panikattacken.

Der Schläger ist vor der Tat bereits mehrfach wegen seiner psychischen Probleme in stationärer Behandlung gewesen. Nach einer Vernehmung vor Prozessbeginn kam das Gericht zu dem Schluss, dass der Mann verhandlungsunfähig ist. In dem Gespräch tobte er, stritt seinen eigenen Namen ab und gab an, „Hannibal Smith“ zu heißen. Inzwischen wird er zwangsmedikamentiert. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung und Besitz von Drogen vorlagen. Aufgrund der vorliegenden Schuldunfähigkeit musste jedoch eine Unterbringung angeordnet werden.

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