Prozess in Bonn Bei Streit unter Prostituierten Pfefferspray benutzt

bonn · Nicht nachgewiesen werden konnte einer 26 Jahre alten Prostituierten, dass sie von einer Kollegin auf dem Straßenstrich ein so genanntes "Standgeld" erpressen wollte. Vom Bonner Landgericht wurde die Angeklagte jetzt allein wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Eine ursprünglich angeklagte versuchte schwere räuberische Erpressung - die 26-Jährige soll von der "Neuen" 50 Euro dafür gefordert haben, dass sie dort arbeiten darf - hatte das Gericht nicht sicher feststellen können. Der Hauptgrund: Das Opfer war unentschuldigt nicht vor Gericht erschienen. Sämtliche Versuche, ihren derzeitigen Aufenthaltsort herauszufinden, waren erfolglos geblieben.

Die Angeklagte hatte entgegen der Vorwürfe der Kollegin behauptet, sie sei in der Nacht auf den 8. September 2012 mit ihr aneinandergeraten, da sie dieser 400 Euro geliehen habe. Dieses Geld habe sie zurückgefordert, aber nicht bekommen. In dieser Situation hatte sie der Kontrahentin nach eigenen Angaben Pfefferspray ins Gesicht gesprüht, um ihr Angst zu machen.

Die Verletzte hatte sofort die Polizei gerufen und Anzeige erstattet. Bei der Vernehmung durch die Polizei hatte die Angeklagte unter anderem angegeben, die "Neue" sei auf dem Straßenstrich unbeliebt: Sie lüge ständig und mache die Preise kaputt. Jetzt wurde die 26-Jährige nach drei Monaten U-Haft wieder auf freien Fuß gesetzt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort