Frauen im "Heiligen Krieg" Behörden beobachten in Bonn IS-Rückkehrerinnen

Bonn · Vor Jahren verließen sie Deutschland, um sich dem Islamischen Staat anzuschließen. Jetzt kehren viele von diesen Frauen zurück - auch nach Bonn.

Salafistinnen im Jahr 2014 in Offenbach.

Salafistinnen im Jahr 2014 in Offenbach.

Foto: picture alliance / Boris Roessle

Vor Jahren verließen sie Deutschland, um sich in Syrien und im Irak dem Islamischen Staat anzuschließen. Nun, da das Weltreich des "wahren Glaubens" in sich zusammenfällt, rollt die Rückreisewelle. Darin finden sich zunehmend Frauen. Von mindestens 100 ist die Rede. Viele von ihnen haben im „Heiligen Krieg“ Kinder zur Welt gebracht, die nun erstmals deutschen Boden betreten.

In Bonn haben die Sicherheitsbehörden nach Informationen des General-Anzeigers aktuell vier Namen von Rückkehrern besonders dick auf dem Zettel stehen. Sie werden als „Gefährder“ eingestuft, also als Islamisten, denen religiös motivierte Straftaten zugetraut werden. Unter ihnen ist auch Amina B. (Name geändert), die vor 26 Jahren in Bad Neuenahr geboren wurde. Fünf Jahre ist es her, da reiste die deutsche Staatsangehörige mit algerischen Wurzeln in die Levante aus. Ihr kleines Kind nahm sie mit und brachte unterwegs zwei weitere Kinder auf die Welt. Was aus dem Vater der Kinder wurde, ist unbekannt.

Amina B. hielt sich zuletzt bei Bekannten in der Türkei auf. Als sie sich in der deutschen Botschaft in Ankara um neue Papiere bemühte, erfuhren die Behörden in Deutschland sozusagen auf dem „Dienstweg“ von ihren Rückkehrplänen. Vor einigen Tagen endete ihre Reise in den Krieg: Sie und ihre Kinder sind in Bonn. Die Prüfung, ob und inwieweit sich die 26-Jährige in Syrien strafbar gemacht hat, gehört zum Standardrepertoire der Sicherheitsbehörden. Wie der GA aus Sicherheitskreisen erfuhr, geht die Bundesanwaltschaft dem Anfangsverdacht nach, B. könnte eine ausländische terroristische Vereinigung unterstützt haben.

Droht Amina B. eine Verurteilung?

Das wäre ein Verbrechen, das bei anderen Rückkehrern aus Syrien zuletzt oft streng geahndet wurde. In Erinnerung ist der Fall der Bad Godesbergerin Karolina R., die aus islamistischen Motivationen von Bonn mit ihrem sieben Monate alten Sohn nach Syrien ging, später zurückkehrte und 2015 wegen Unterstützung des IS zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt wurde.

Ob auch Amina B. eine Verurteilung drohen könnte, ist derzeit unklar. Nach GA-Informationen soll es bislang weder ein Aktenzeichen noch eine Anklage geben. Dass überhaupt ermittelt wird, ist inzwischen gängige Praxis, sobald sich jemand in einem Gebiet aufgehalten hat, das zugleich von Milizen wie der Al-Nusra-Front oder dem IS beherrscht wurde.

Je nach Familienstand der Eltern und den Umständen, unter denen die Kinder ins Ausland gelangten, kommt auch Kindesentziehung in Betracht, wie schon verschiedene andere Fälle gezeigt haben. Mit einem Strafverfahren in Deutschland ginge es Amina B. indes noch vergleichsweise gut. Schlagzeilen machten zuletzt mehrere junge, teils minderjährige Frauen aus Deutschland, die derzeit in Syrien oder dem Irak auf einen Prozess warten, und denen schlimmstenfalls die Todesstrafe droht.

Fester Teil der IS-Propaganda

Kinder und Jugendliche sind laut Verfassungsschutz fester Teil der IS-Propaganda und stünden für eine neue Generation von Kämpfern. „Wir sehen die Gefahr, dass Kinder von Dschihadisten islamistisch sozialisiert und entsprechend indoktriniert aus den Kampfgebieten nach Deutschland zurückkehren“, sagte dazu unlängst der Chef des Verfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, und warnte vor einer „neuen Dschihadisten-Generation“.

Weil viele charismatische Führungspersönlichkeiten der salafistischen Szene in Haft säßen, füllten Frauen die Lücken, erklärte für den NRW-Verfassungsschutz dessen Leiter Burkhard Freier. Er warnte kürzlich vor einem islamistischen „Schwesternnetzwerk“, dessen Ziel die Missionierung und Hetze gegen „Ungläubige“ sei. Mit dem Verbot öffentlicher Koranverteilungen, sei der Salafismus hinter geschlossenen Türen von Privatwohnungen gewandert.

Jugendamt, Sozialarbeiter und Präventionskonzepte gefragt

Viele der Kinder tragen einschlägige Namen wie „Soldat Gottes“ oder „Löwe des Islam“. Behördenintern wird die Gefahr diskutiert, dass sie ihre Vornamen nach dem elterlichen Vorbild irgendwann im Klassenraum oder auf dem Schulhof zum Programm machen. Aber nicht nur die Strafverfolgungsbehörden sind mit dem Thema Rückkehrer konfrontiert. Gerade wenn Kinder im Spiel sind, sind auch Jugendamt, Sozialarbeiter und Präventionskonzepte gefragt. Zudem sollten Maßnahmen idealerweise sinnvoll ineinander greifen.

Doch die Perspektive, mit der sich die verschiedenen Stellen dem Thema nähern, fällt zuweilen höchst unterschiedlich aus: Sie finde es „fatal, die Angst zu schüren, als ob da kleine Monster zurückkommen“, ließ sich Claudia Dantschke von der Berliner Beratungsstelle Hayat kürzlich zitieren.

Nach Fällen wie dem von Amina B. gefragt, verweist das Bonner Jugendamt auf seine allgemeine Praxis: Im Einzelfall werde man zur Wahrung des Kindeswohls tätig, sofern eine Gefährdung vorliegen könnte. Die Stabsstelle Integration verweist auf ihre Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle Hayat und dem Aussteigerprogramm API im Zuge des freiwilligen Programms Wegweiser. Für die Sicherheitsbehörden rückt die Islamistenszene in Bonn in einigen Tagen wieder näher ins Blickfeld: Bei einer Konferenz im Bundesinnenministerium in Berlin ist dann auch die hiesige Szene ein Thema.

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