Fabian Möllenbeck Beatmungspatient aus Bonn streitet mit Kasse um Pflegegeld

BONN · Obwohl ein Schwerstbehinderter aus Bonn eine Dauerassistenz braucht, wird seine Betreuung nicht vollständig bezahlt. Die Kasse stellt sich quer.

Der Mann bleibt erstaunlich gelassen. „Wenn die Krankenkasse sich nicht bewegt, muss ich nach Weihnachten jede Nacht auf die Intensivstation“, sagt Fabian Möllenbeck. In seinem Elektrorollstuhl sitzt der Bonner am Mittwochvormittag in seiner Endenicher Wohnung, die Beatmungsmaske immer in Reichweite.

Möllenbeck, der in der Registratur eines Bundesministeriums beschäftigt ist, arbeitet heute von zu Hause aus. Der 27-Jährige leidet an einer genetisch bedingten Muskeldystropie vom Typ Duchenne. Nach und nach lösen seine Muskeln sich auf.

Schon länger kann der junge Mann nicht mehr laufen. Die Wirbelsäule ist verkrümmt, seine Arme kann er nur noch eingeschränkt benutzen. Und die Krankheit schreitet fort, seine Lebenserwartung ist begrenzt.

Seit geraumer Zeit benötigt er etwa 20 Stunden am Tag ein Atemgerät und persönliche Assistenz rund um die Uhr. Menschen, die ihm die Maske reichen und aufpassen, dass er sich darunter nicht verschluckt. Mit dieser Hilfe hat der Bonner sein Leben ziemlich gut im Griff.

Doch für genau diese Assistenzleistung will die Barmer GEK als zuständige Pflegekasse offenbar nicht ausreichend aufkommen. Möllenbecks Antrag vom 1. November 2015 hat sie bis heute nicht vollständig bewilligt.

Bis August 2016 war der Landschaftsverband Rheinland als Sozialhilfeträger aus Kulanz in Vorleistung getreten. Seither hat die Krankenkasse die Rechnungen nur anteilig erstattet. Erst erklärte sie laut Möllenbeck, elektronische Abrechnungen seien nicht gültig. Dann habe die Kasse sich verrechnet und 500 Euro nachgezahlt. Den vollen Betrag gab es demnach nie.

Bei Möllenbecks Assistenzdienst Sozialhummel e. V. in Bonn haben sich inzwischen Forderungen von 45.426,48 Euro angehäuft. „Wir müssen deshalb ab dem 27. Dezember die Betreuung in den Nachtstunden einstellen“, bestätigt Vereinsmitarbeiterin Silke Horn gegenüber dem GA. Ohne Betreuung könne Möllenbeck aber nicht daheim bleiben.

„Wir werden ihn dann um 23 Uhr ins nächste Krankenhaus bringen müssen. Die Versorgung kann dort nur die Intensivstation leisten“, erklärt Horn. Auch Möllenbecks Arbeitsvertrag sei damit akut gefährdet. Dass der Patient von der Klinik bis acht Uhr morgens für die Arbeit fertig gemacht werde, sei kaum denkbar.

„Ein solcher Fall ist mir in 20 Jahren noch nicht untergekommen“, sagt Sozialrechtlerin Anja Bollmann aus Bergisch Gladbach, die den Schwerstbehinderten anwaltlich vertritt. Als Beatmungspatient braucht Möllenbeck nicht nur Grundpflege, sondern Beobachtungspflege. Das hat der Medizinische Dienst der Krankenkassen kürzlich erneut bestätigt.

Sozialhummel berechnet für die im Umgang mit dem Beatmungsgerät geschulten Mitarbeiter einen Stundensatz von 24,90 Euro. Die Kasse folgt hingegen einer anderen Argumentation: Für einen Krankenpflegedienst, der dem Patienten zustünde, fielen im Schnitt 31,64 Euro an.

Da Möllenbecks langjährig eingespielte Assistenten aber keine Fachkräfte seien, sei nur eine Kostenbeteiligung von 60 Prozent vertretbar, mithin nur 18,98 Euro, heißt es in einem Schreiben aus dem Oktober.

„Dafür wird kein Pflegedienst arbeiten können“, ist Silke Horn vom Verein Sozialhummel sicher. „Weil mein Mandant aus persönlichen Gründen und vollkommen rechtskonform auf die teuren Profis verzichtet, wird ihm jetzt die nötige Hilfeleistung verwehrt“, sagt Anwältin Bollmann. Nachdem die Krankenkasse eine weitere Frist ohne Antwort verstreichen ließ, hat die Anwältin am Dienstag eine Einstweilige Verfügung beim Sozialgericht Köln beantragt.

Die Barmer GEK indessen schweigt. Zu laufenden Verfahren wolle man sich nicht äußern, erklärte Barmer-Pressesprecherin Sara Rebein am Mittwoch gegenüber dem GA.

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