Arbeitsverträge Bamf wehrt sich gegen Vorwürfe

Bonn · Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat sich gegen die Vorwürfe von Mitarbeitern gewehrt, im Rahmen eines Auswahlverfahrens zur Festanstellung von Beschäftigten mit befristeten Arbeitsverträgen intransparent vorgegangen zu sein.

Bundesweit haben, wie berichtet, zahlreiche Mitarbeiter, die im Zuge der Flüchtlingswelle befristet eingestellt worden waren und jetzt nach einem Auswahlverfahren zur Festanstellung durchgefallen sind, Anträge auf einstweilige Verfügungen gestellt. Ihr Ziel: Die zur Rede stehenden Stellen sollen nicht besetzt werden, bis über die Rechtmäßigkeit dieser Auswahlverfahren entschieden worden ist. Am Arbeitsgericht Bonn sind 27 solcher Klagen anhängig. Drei dieser Klagen hat das Gericht mittlerweile stattgegeben.

Ein Sprecher des Bamf erklärte, das Auswahlverfahren sei mit sämtlichen Mitarbeitervertretungen abgesprochen worden. Zudem seien die Mitarbeiter durch fortlaufende Meldungen mit Hilfe des hauseigenen Intranets über den Sachstand der Ausschreibungen informiert worden. „Der Vorwurf der Intransparenz kann daher nicht nachvollzogen werden“, so der Sprecher.

Die Bewertungen der Bewerber seien durch die jeweils vorgesetzten Referats- und Abteilungsleitungen erstellt worden, welche sich über alle notwendigen Erkenntnisquellen über die einzelnen Bewerber informiert hätten. Im Rahmen der Entfristungsausschreibung hätten etwa 3200 Beschäftigte die Möglichkeit erhalten, sich auf rund 2000 Stellen zu bewerben. Eine dauerhafte Besetzung weiterer Stellen sei derzeit angesichts der vorhandenen Haushaltstellen nicht möglich.

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