Ahornbaum an der Prinz-Albert-Straße Bahn fällt Baumriesen ohne Genehmigung

Bonn · Paul Epping ist immer noch empört. Der ehemalige Leiter des städtischen Planungsamtes hält die Fällung eines 20 Meter hohen Ahorns vorige Woche an der Prinz-Albert-Straße in der Südstadt gleich hinter seinem Wohnhaus für einen Frevel.

 Empört ist Ex-Planungsamtsleiter Paul Epping über die Fällung eines 20 Meter hohen Ahorns am Bahngleis hinter der Prinz-Albert-Straße. Eine Genehmigung hatte die Deutsche Bahn dafür nicht.

Empört ist Ex-Planungsamtsleiter Paul Epping über die Fällung eines 20 Meter hohen Ahorns am Bahngleis hinter der Prinz-Albert-Straße. Eine Genehmigung hatte die Deutsche Bahn dafür nicht.

Foto: Barbara Frommann

Obendrein, so kritisiert der Pensionär, habe die Deutsche Bahn, in deren Auftrag der Ahorn gefällt wurde, keine Genehmigung gehabt.

Als Paul Epping vorige Woche abends nach Hause kam, traute er seinen Augen nicht: Da lag der Baumriese mit einem Stammumfang von 1,60 Meter in Scheiben zersägt am Boden neben den Bahngleisen. Der 80-Jährige, der das Bonner Planungsamt fast 20 Jahre leitete, schlug sofort Alarm. Er informierte die Untere Landschaftsbehörde, die für die Baumsatzung zuständig ist. Und die Satzung kennt Epping auch 20 Jahre nach Eintritt in den Ruhestand noch gut. Danach hätte die Bahn bei einem Baum dieser Größe eine Genehmigung haben müssen, sagt er. "Das hat die Bahn offensichtlich nicht geschert", klagt er.

Die Stadt Bonn bestätigte auf GA-Nachfrage, dass sie der Bahn zur Fällung des Ahorns keine Genehmigung erteilt habe. "Das Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und lokale Agenda hat die Deutsche Bahn aufgefordert den Sachverhalt aufzuklären", sagte Andrea Schulte vom Presseamt. Ob die Bahn ein Bußgeld zahlen muss, stehe nicht fest, sagte sie mit Verweis auf das noch laufende Verfahren. Laut Baumsatzung gilt eine unerlaubte Fällung eines Laubbaumens ab einem Meter Stammumfang als Ordnungswidrigkeit und kann mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Bei der Deutschen Bahn gibt man sich gelassen: Am Baum sollten zunächst nur Äste entfernt werden, die der Oberleitung zu nahe gekommen waren. Dabei sei festgestellt worden, so ein Bahnsprecher, dass der Baum von Innen verfault war. Zur Abwendung einer aktuellen Gefahr habe er sofort gefällt werden müssen. Die Kommunen würden dann im Nachhinein verständigt. Ob das im vorliegenden Fall schon geschehen sei, könne man nicht sagen, weil der zuständige Kollege erkrankt sei.

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