WCCB-Prozess in Bonn Bärbel Dieckmann verweigert vor Gericht die Aussage

Bonn · Der Schadensersatzprozess gegen den Ex-WCCCB-Investor geht in die nächste Runde. Ex-Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann beruft sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht.

Wer sich von Ex-Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann im Schadensersatzprozess gegen Ex-WCCB-Investor Man-Ki Kim doch noch Aufklärung über ihre Rolle in Bonns größtem Bauskandal erhofft hatte, wird wohl enttäuscht: Dieckmann hat dem Gericht mitgeteilt, sie berufe sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht, um sich nicht der Gefahr von Schadensersatzforderungen auszusetzen. Das bestätigte Gerichtssprecher Bastian Sczech am Donnerstag.

Die unter dem Aktenzeichen 1 O 36/14 für den Fall zuständige 1. Zivilkammer des Bonner Landgerichts hatte Bärbel Dieckmann für den 14. Juni als Zeugin geladen – auf Antrag beider Parteien.

Während die Stadt mit Dieckmann als Zeugin beweisen will, dass Kim & Co. die Stadt getäuscht haben, wollten die Beklagten ihrerseits mit der Ex-OB als Zeugin das genaue Gegenteil beweisen: dass nämlich die Stadt mit Dieckmann als Verwaltungschefin über Kims Finanzprobleme frühzeitig informiert war.

Städtische Bürgschaft über 74,3 Millionen Euro

2014 hatte die Stadt Kim und dessen Statthalter Ha-S. C. auf Schadensersatz verklagt. Doch Kim, der nach der Abschiebung aus der Haft in Südkorea leben soll, blieb dem Zivilverfahren fern. Bisher hat die Kammer zahlreiche Politiker vernommen, die 2005 im Stadtrat saßen und am 14. Dezember 2005 einer Beschlussvorlage zustimmten, in der es hieß: Kims SMI Hyundai Corp. wird WCCB-Investor, das Projekt kostet die Stadt nichts, der Sparkassenkredit an den Investor wird durch eine sogenannte Nebenabrede zwischen Bank und Stadt abgesichert und gilt nach Fertigstellung für die Betriebsphase für den Fall, dass dem Investor finanziell die Luft ausgeht.

In Wahrheit aber verbarg sich hinter dem Begriff „Nebenabrede“ eine städtische Bürgschaft über 74,3 Millionen Euro, die aus Sicht der Sparkasse Köln-Bonn notwendig wurde, weil Kims Bonitätsprüfung negativ ausgefallen war. Das aber, so die Zeugen vor Gericht, sei dem Stadtrat bei der Abstimmung nicht bekannt gewesen.

Nächster Prozesstag am 31. Mai

Wie es zu dieser Bürgschaft kam und wer sie mit der Sparkasse konkret verhandelte, konnte im Strafprozess gegen Kim nicht aufgeklärt werden, weil zentrale Zeugen von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machten, darunter auch Bärbel Dieckmann. Und so ist bis heute die Gretchenfrage unbeantwortet: Wer hat die Bürgschaft damals abgesegnet?

Ob Dieckmann ein Zeugnisverweigerung zusteht, prüft das Gericht nun. Nach GA-Informationen hatte die Ex-OB Ende März der Kammer erklärt, nicht vor Gericht zu erscheinen, da sie sich „nicht der Gefahr einer Inanspruchnahme durch die Klägerin“ (Stadt Bonn) aussetzen wolle, „auch wenn ich überzeugt davon bin, dass Ansprüche der Bundesstadt Bonn gegen mich nicht bestehen“.

Nach dem nächsten Prozesstag am 31. Mai will das Gericht gemäß Paragraf 387, ZPO, über die Rechtmäßigkeit entscheiden und das Ergebnis per Zwischenurteil mitteilen. Gegen die Entscheidung können die Parteien Beschwerde beim Oberlandesgericht Köln einlegen.

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