WCCB-Skandal Bärbel Dieckmann muss mit Klage der Stadt Bonn rechnen

Bonn · Eine Schadensersatzklage der Stadt Bonn gegen die frühere Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann ist seit Dienstagabend in greifbare Nähe gerückt.

Der Hauptausschuss des Rates beschloss in nichtöffentlicher Sitzung, sieben Anwaltskanzleien zur Abgabe von Angeboten für ein Klageverfahren im Zusammenhang mit dem WCCB-Skandal aufzufordern. Die Klagen könnten sich neben Dieckmann auch gegen den ehemaligen Stadtdirektor Arno Hübner und fünf weitere Personen richten, wie der GA aus sicheren Quellen erfuhr.

Eigentlich sollte nur darüber entschieden werden, ob die Stadt ein zweites juristisches Gutachten zu den Erfolgsaussichten der Schadensersatzklagen einholen soll. In der vorigen Woche hatte die Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs eine schriftliche Stellungnahme zum Fall Dieckmann vorlegt. Darin waren neue Anknüpfungspunkte für eine Klage beschrieben, die sich auf den Schadensersatzprozess gegen den früheren WCCB-Investor Kim bezogen, den die Stadt verloren hatte. Fazit der Kanzlei: Die Chancen gegen Dieckmann seien trotzdem „offen bis zweifelhaft“.

Doch am Dienstagabend hörten die Ratsfraktionen etwas anderes. Sozialdezernentin Carolin Krause berichtete im Namen der Stadtspitze von einem Telefonat mit demselben Anwalt der Kanzlei, der die Stellungnahme verfasst hatte. Dieser halte jetzt eine Teilklage gegen Dieckmann „für vernünftig“, erklärte Krause nach GA-Informationen im Ausschuss. Die Erfolgsaussichten lägen im mittleren Bereich. Genau diesen Weg – eine Teilklage, um die Prozesskosten zu reduzieren – hatte der frühere Bonner Amtsgerichtsdirektor Detlev Bayer vorige Woche im GA-Interview vorgeschlagen. Die Ratskoalition unterbrach die Sitzung und stellte dann den Antrag, Angebote für eine Klage einzuholen. Der Beschluss fiel einstimmig mit einer Enthaltung. Jetzt drängt die Zeit. Die Verjährungsfrist läuft nur noch bis 30. Juni.

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