Schadensersatzprozess im WCCB-Skandal Bärbel Dieckmann als Zeugin der Anklage

Bonn · Die ehemalige Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann (SPD) ist als Zeugin im Schadensersatzprozess zwischen der Stadt Bonn und Unternehmer Man-Ki Kim geladen. Unklar ist, ob sie aussagen wird.

Sollte Bärbel Dieckmann am 14. Juni 2017 aussagen, wäre das der erste Auftritt vor Gericht im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der Geschehnisse um das World Conference Center Bonn (WCCB), das die Stadt Bonn insgesamt mit rund 300 Millionen Euro belasten wird. Im Fokus des öffentlichen Interesses steht die Frage: Wer konkret beschloss warum, dass die Stadt für den WCCB-Investor Kim über 74,3 Millionen Euro bürgt, obwohl dieser zuvor bei der Bonitätsprüfung der Sparkasse KölnBonn durchgefallen war? Und warum erfuhr der Stadtrat davon nichts?

Bonns Bürgern stockte der Atem, als im April 2010 der erste WCCB-Report des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) erschien. Spiegelte schon das Puzzle, das die Medien zusammengetragen hatten, einen Wirtschaftsthriller, offenbarte der RPA-Bericht Abgründe. Bis heute dauert die längste Phase an: die Aufklärung der Vergangenheit eines politisch - von Bund, Land, Stadt - gewollten Projekts.

Die entblätterte sich so komplex, dass der Bürger kaum mehr durchblickte: Eigenkapital, Nebenabrede, Heimfall, Zwangsverwaltung, Anteilsverpfändung, Grundbucheinträge, Zwangsvollstreckung, und über allem surrten auch noch global agierende Heuschrecken. Man rieb sich die Augen: Einmal sollte das WCCB einer Investmentfirma auf Zypern gehören, mal einer auf Hawaii. So geriet auch die mediale Übersetzung des kriminellen Labyrinths bald an ihre Grenzen. Für jedermann verständlich war beim WCCB eigentlich nichts.

Später spürten die Menschen, was es bedeutet, wenn sich in einer ohnehin chronisch klammen 320 000-Einwohner-Stadt ein verkündetes Null-Euro-Projekt (2005) in ein 300-Millionen-Grab (2016) verwandelt. Die Lage war schon vor dem Skandal prekär: Schultoiletten verrotteten, Sportanlagen verharrten, wie andere städtische Immobilien auch, im Sanierungsstau, die Zuschüsse für die freie Kultur befanden sich im freien Fall. Nun aber verschärfte die Lage sich. Die Stadt erhöhte Gebühren und Grundsteuer. Nur das Zinstief spendet Balsam.

Bei der Schuldfrage schien zunächst alles ganz einfach: Die Stadt schien auf den südkoreanischen Investor Man-Ki Kim, dessen Firmennamen das Weltkonzern suggerierende Kürzel "Hyundai" im Namen trug, hereingefallen zu sein. Am 17. September 2009 sagte die damalige Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann in einer WCCB-Sondersitzung des Stadtrates: "Könnte man Betrüger erkennen, gäbe es keinen Betrug." Das leuchtete ein und befriedigte die Sehnsucht nach einfachen Zusammenhängen: hier die Bösen, dort die Guten. Oder wie der "Spiegel" 2010 resümierte: "Kim blendet, Stadt blutet."

Doch je mehr Dokumente und Details in die Öffentlichkeit sickerten, desto deutlicher wurde: Das konnte nur die halbe Wahrheit sein. Und je mehr Ermittlungsverfahren die Staatsanwaltschaft gegen städtische Bedienstete eröffnete, desto mehr flüchtete sich das bis 2015 von einem SPD-OB dominierte Rathaus in die Opferrolle: Wir sind betrogen worden!

Keiner im Rat verstand die Nebenabrede als Bürgschaft

Doch das setzte naive Bürger voraus. Die sollten für glaubhaft halten, dass ihre Stadt für einen 74,3-Millionen-Kredit an einen privaten Investor bürgt, ohne nach dem Grund zu fragen. Tatsächlich war Kim mit seiner SMI Hyundai Corp. bei der Bonitätsprüfung der Sparkasse sang- und klanglos durchgefallen (siehe Info-Kasten links). Lange vor dem Stadtratsbeschluss war die Finanzschwäche des später (2013) wegen Betrugs zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilten Kim also von der Sparkasse vor der Verwaltungsspitze enttarnt. Er hätte nach Hause geschickt werden müssen und so keinen Schaden anrichten können. Das geschah jedoch nicht. Ganz im Gegenteil.

Als der Stadtrat, höchstes Gremium der Kommune, Ende 2005 für Kim als Investor stimmt, segnet er auch eine "Nebenabrede" ab, die kein gewählter Volksvertreter als Bürgschaft für das Bauprojekt verstand und wohl auch nicht so verstehen sollte. Als Zeugen im Kim-Strafrechtsprozess sagten die Ratsmitglieder parteiübergreifend übereinstimmend aus. Tenor: Wenn wir gewusst hätten, dass Kim von der Sparkasse als nicht kreditwürdig eingestuft worden war und die Stadt nun bürgte, hätten wir nicht zugestimmt. CDU-Ratsmitglied Klaus-Peter Gilles meinte, er sei davon ausgegangen, "dass Verwaltung und Sparkasse das ordentlich geprüft haben. Es wäre anders gewesen, wenn es die die Bank von Wogadugu gewesen wäre."

Kims Verteidiger: "Hochbrisantes politisches Verfahren"

Die Gretchenfrage "Wer hat die Bürgschaft abgesegnet?" blieb auch im Kim-Strafrechtprozess unbeantwortet. Gleich am ersten Tag des Verfahrens war Kims Verteidiger Walter Graf in die Offensive gegangen: Nach seiner Überzeugung würden die städtischen Bediensteten "hier nie sitzen. Ihr strafrechtliches Ermittlungsverfahren wurde abgetrennt, um es heimlich, still und leise einer Verfahrenserledigung ohne Hauptverhandlung zuzuführen. Nichts anderes wird in den Verfahren gegen Frau Dieckmann und andere Verantwortliche der Bundesstadt geschehen.

Sie, die Hauptverantwortlichen des WCCB-Desasters, werden in der Anklageschrift zu - wenn auch “willfährigen„ - Opfern umfunktioniert. Ob diese recht merkwürdige Rollenzuweisung tatsächlich der Überzeugung der Anklagenverfasser entspricht oder aber auf entsprechende Weisungen in diesem hochbrisanten politischen Verfahren zurückgeht, werden wir wahrscheinlich nie erfahren." Sein Mandant sei jedenfalls "sehr nachdenklich" geworden, als er hörte, dass der Ehemann Dieckmanns der ehemalige NRW-Justizminister sei. Kim sei jedenfalls nicht bereit, sich "zum strafrechtlichen Sündenbock" machen zu lassen.

Starke Sätze. Sie ließen sich Ende September 2011 so oder so interpretieren: Hier rasselt ein Strafverteidiger mit den Säbeln. Oder: Die Volksseele - "Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen" - soll kochen. Oder: Es trifft zu.

Heute weiß jeder: Grafs Prognose ist weitgehend Wirklichkeit geworden. Die Ermittlungen gegen Dieckmann wegen Untreue im besonders schweren Fall wurden eingestellt. "Keine Dokumente, keine Zeugenaussagen, nichts", begründete der damalige Oberstaatsanwalt Fred Apostel im Frühling 2012. Dieckmann telefonierte lieber als Mails zu schreiben - und zu hinterlassen. Kims Verteidiger Graf sprach fortan vom "Phantom der Akten".

Strafrechtlich wurden zehn Personen angeklagt, darunter fünf städtische Angestellte. Während die Richter bei Kim und seinen Mitstreitern zur Wahrheitsfindung um den halben Globus reisten und ihr Urteil auf 500 Seiten begründeten, machten sie den städtischen Angeklagten einen kurzen Prozess: Der Aufklärungsaufwand hätte, so wurde argumentiert, das zu erwartende Strafmaß nicht gerechtfertigt. Prozessökonomie. Die Verfahren gegen alle fünf städtischen Angeklagten wurden nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung gegen Geldauflage eingestellt. Keine Verurteilung, aber auch kein Freispruch.

Damit konnten alle leben - nur der Hauptgeschädigte, der Bonner Steuerzahler, blieb ratlos zurück. Er soll zahlen und akzeptieren, dass kein Staatsanwalt oder Richter sein Anwalt war. Vor allem die Ankläger machten einen müden Eindruck. Von den Ermittlern der ersten Stunde, die gemeinsam eine Art leibhaftige WCCB-Enzyklopädie bildeten, war keiner mehr da, als die Stadt-Bediensteten auf der Anklagebank saßen: Einer wurde pensioniert, ein zweiter ins NRW-Justizministerium befördert, ein dritter sprang von einer Hochgarage. Auch irritierte, dass Kims Rechtsberater Ha-S. C. unter anderem wegen Bestechung verurteilt wurde, während die wegen Bestechlichkeit zugunsten eines Dritten (Stadt) Angeklagten (städtische Bedienstete) in diesem Punkt unbehelligt blieben.

Im Kim-Strafprozess hatten zudem zentrale Zeugen die letzte Ausfahrt "Zeugnisverweigerungsrecht" gewählt, um sich - möglicherweise - nicht selbst zu belasten: Ex-Sparkassenchef Gustav Adolf Schröder und Dieckmann. Auf Seite 127 der Urteilsbegründung gegen Kim & Co. steht, dass es nach dem negativen Kreditprüfungsergebnis ein Gespräch gab "zwischen Vertretern der Stadt Bonn und der Sparkasse auf höchster Ebene, um das Ob und Wie einer möglichen Bürgschaft bezüglich der “Deckungslücke„ zu besprechen". Dort ist auch zu lesen, dass bei der Stadt "die Letztentscheidungsbefugnis bei Bärbel Dieckmann lag".

Das nächste Risiko für Dieckmann lauerte im Bürgschaftsstreit. Da mischte sich sogar die Regierungspräsidentin (SPD) ein: Sparkasse und Stadt sollten sich außergerichtlich einigen. Bloß kein Prozess, bloß keine Beweisaufnahme. Doch Dieckmanns Nachfolger und Parteifreund Jürgen Nimptsch blieb stur. Denn er hätte sich selbst einem Untreuerisiko ausgesetzt, wenn er diese Option ignoriert hätte: Dass die Bürgschaft vielleicht nach EU-Recht beihilfewidrig war und sich in Luft auflösen ließ. Aber Brüssel spielte nicht mit. Die Richter schlugen einen Vergleich vor, die Parteien akzeptierten. Wieder keine Beweisaufnahme.

Sei es in der Außen-Kommunikation des Rathauses, sei es in Facebook-Beiträgen ehemaliger städtischer WCCB-Protagonisten: Überall wird bis heute die Platte für Einfältige aufgelegt: "Wir sind betrogen worden." Wenn dem so wäre, müsste der seit Anfang 2014 laufende Zivilstreit, in dem die Stadt den Investor auf Schadensersatz verklagt, ein Selbstläufer sein. Doch: andere Richter, andere Sichtweisen - und manchmal weniger Bequemlichkeit. Stattdessen Beweisaufnahme. In einem Hinweisbeschluss schreiben die Zivilrichter im November 2016, dass der Ratsbeschluss vom Dezember 2005 "auf einer Fehlvorstellung" beruhen könne und die Klägerin (Stadt) sich einige Kenntnisse als "mitschuldensbegründend" zurechnen lassen müsse.

Nun wird auch Dieckmann in den Zeugenstand berufen. Pikant: auf Antrag des Klägers (Stadt Bonn), dessen Ex-OB heute die Präsidentin der Welthungerhilfe ist. Die Einstellung der Ermittlungen gegen die "letztentscheidungsbefugte" Zeugin nach Paragraf 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung bedeutet, dass die Ermittlungen bei neuen Erkenntnissen wieder aufgenommen werden können. Doch nur fünf Jahre lang. Gerade verstreicht diese Frist, womit auch das Zeugnisverweigerungsrecht erlischt. Am 14. Juni könnte die Ex-OB folglich wahrheitsgemäß ohne strafrechtliches Risiko aussagen. Doch Dieckmanns Lage bleibt brenzlig. Ihr alter Arbeitgeber könnte seine Ex-Verwaltungschefin in Regress nehmen. Es ist jedoch rechtlich reichlich kompliziert: Begründet das Risiko einer "zivilrechtlichen Haftung" ein neues Zeugnisverweigerungsrecht? Die Ex-OB müsste das vor Gericht schon konkret darlegen, was ihr jedoch neue Probleme schaffen würde. Dazu passt: Die Stadt hat sich nach GA-Informationen kürzlich mit Dieckmann über eine Verlängerung der Haftungsfrist verständigt, andernfalls müsste der Rat über eine Klage entscheiden. Auch für Ex-Stadtdirektor Arno Hübner besteht dieses Risiko.

War ein dubioser Berater der erste Dominostein?

Ob es dazu kommt, ist ungewiss. Denn Parteien sind parteiisch - und schützen ihre Leute. Dieckmann gehört der SPD an, Hübner der CDU. Inzwischen wechselte bei der Rathausmacht die Farbe. Der OB ist nicht mehr rot, sondern schwarz und koaliert mit grün und gelb. Auch ein Schachzug Dieckmanns könnte sie noch schützen: Das "Phantom der Akten" unterschrieb die inhaltlich veränderte und deshalb rechtlich heikle Bürgschaft am 19. März 2007 nicht selbst, sondern ließ die Tinte von CDU-Mitgliedern - Stadtdirektor und Stadtkämmerer - darunter setzen.

Der überlang geratene juristische WCCB-Rattenschwanz ist indes die Folge einer Illusion: Dass ein noch so - von Bund, Land, Stadt - politisch gewolltes Projekt in einem rechtsfreien Raum spielt. Vergaberecht und Gemeindeordnung gelten trotzdem. Viele rote Ampeln wurden von der Verwaltung überfahren, bis es zum Totalcrash kam. Wenn Ratsmitglieder kritisch nachgefragt hatten, wurde ihnen entgegnet: "Solche Fragen gefährden das Projekt" (der GA berichtete). Der dabei entstandene juristische Sondermüll schreckte auch die Richter; "hochkomplexe Sachverhalte" war denn auch vor Gericht eine häufig verwendete Formulierung.

Das große Manko: Zwar spendierten Land (35,79 Millionen) und Bund (Grundstück) einmalige Zuschüsse, aber die Stadt Bonn musste das komplette wirtschaftliche Risiko tragen. Im eng gestrickten Rechtskorsett versuchte sie, seriöse Investoren zu akquirieren und schrieb in die EU-weite Ausschreibung eine Vorstellung aus dem Wolkenkuckucksheim: Das Kongresszentrum sollte ohne einen städtischen Betriebskostenzuschuss auskommen - was weltweit kaum jemandem gelingt, zumal UN-Konferenzen noch 90 Prozent Rabatt auf die Raummiete erhalten. So blieb am Ende nur Kim übrig, der alles versprach, zudem wärmstens von einem dubiosen städtischen Berater empfohlen, dessen Resthonorar nicht die Stadt, sondern Kim bezahlte und der schließlich ganz auf die Gegenseite wechselte und dort satt kassierte. So kam die Bestechung ins Spiel. Wer die lange Ursache-Wirkungskette zurück verfolgt, kann in der freihändigen Beauftragung dieses "unabhängigen" Beraters den ersten Dominostein für das spätere Desaster sehen. RPA und Liegenschaftsamt hatten bei der WCCB-Projektgruppe deshalb vehement protestiert und an "städtische Festlegungen zur Korruptionsprävention" erinnert. Vergeblich.

WCCB-Projektleiterin Eva-Maria Zwiebler hingegen hatte die Unmöglichkeit des Projekts früh erkannt. Am 14. September 2005, drei Monate vor dem Ratsbeschluss und noch vor der Sparkassenprüfung, mailte sie ihrem Projektgruppen-Kollegen Hübner: "Wir haben eine Ausschreibung umsetzen müssen, die fern von jeglicher Realität war und ist! Wir haben uns von unseren Juristen Eckpunkte diktieren lassen, die auch fern jeglicher Realität sind! Wir haben auf dieser Basis Verhandlungen führen müssen und immer nur gefordert von den Investoren, und die haben uns dann belogen oder auch hingehalten, weil wir nur so mit ihnen weiterarbeiten wollten, durften und konnten."

Eine nüchterne Analyse. Zwiebler resümiert, dass Kim "es allein auch nicht schaffen wird, (...) daher müssen wir jetzt das Dreieckspaket Sparkasse/SMI und Stadt schnüren". Wenn das nicht gelänge, "sollten wir das Projekt beerdigen!" Doch Hübner ist unbeeindruckt: "Beerdigen heißt aufgeben, ist das unsere Mentalität? Sicher nicht. Wir wollen den Erfolg (...) in der Politik zählt nur der Erfolg." Basta.

Augen zu und durch - und sei es auf der Krücke einer geheim gehaltenen städtischen Bürgschaft. Doch die beseitigte Kims Eigenkapitalschwäche nicht. So kamen die Heuschrecken ins Spiel. Eine lieh Kim zehn Millionen für 60 Prozent Zinsen, was den späteren Heimfall des Projekts absurd verteuerte.

Dieckmanns Vergleich mit dem Kunstmuseum

Ob die Bonner einmal stolz auf das WCCB sein werden? Vielleicht. Sicherlich - würde vermutlich Ex-OB Dieckmann sagen. Auf der WCCB-Ratssondersitzung im September 2009 meinte sie: "Das heute von uns allen hoch geschätzte Kunstmuseum Bonn wurde Anfang der 1990er Jahre um zwei Drittel der Ursprungssumme teurer (...) Damals war es ein kommunaler Finanzierungsskandal, heute sind die Bonner stolz auf ihr Museum."

Sicher wird die Zeit das Gedächtnis trüben. Sicher ist auch, dass der Totalcrash des WCCB für die Stadt so teuer wurde, dass das Kongresszentrum sich nie - Umwegrendite hin oder her - rechnen wird. Muss es auch nicht, denn ein "Prestigeprojekt", wie Zwiebler das Abenteuer nannte, entzieht sich jeder Kosten-Nutzen-Rechnung.

Am Anfang stand der Bedeutungsverlust Bonns durch den Berlin-Umzug. Hier lag einst der Keim für die Idee, die Bundesstadt als UN-Stadt zu etablieren. Eigentlich eine sinnige Vision. Deshalb auch das WCCB. "Ich bin immer noch der festen Überzeugung, dass diese Stadt das braucht", sagte Dieckmann kürzlich in einer Bonner Talkshow. "Wir mussten das machen." Glaubhaft ist, dass alle städtischen Akteure nur das Beste wollten. Dass alle Aktivitäten dazu ausgerechnet den größten Bauskandal in Bonns Nachkriegsgeschichte produzierten, der Haushalt und Bürger noch Jahrzehnte belasten wird, trägt Züge einer kommunalen Tragödie. (ga)

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