Millionenschwere Steuerschuld Autohändler wegen Steuerhinterziehung angeklagt

Bonn · Am ersten Prozesstag vor dem Bonner Landgericht schweigt der 42-jährige Angeklagte. Ihm wird vorgeworfen, Steuern in Millionenhöhe hinterzogen zu haben.

Der Mann auf der Anklagebank vor dem Bonner Landgericht ist ein Autohändler aus dem Rhein-Sieg-Kreis, und er soll den Fiskus jahrelang um Steuern in Millionenhöhe geprellt haben. Knapp drei Millionen Euro soll er hinterzogen haben, rechnete die Staatsanwaltschaft zunächst aus, doch nachdem das Finanzgericht auf Einspruch des Verteidigers die Steuerschuld um eine Million Euro gesenkt hat, setzte auch die Anklagebehörde die Summe herab.

Vor der 7. Großen Wirtschaftsstrafkammer geht es nun also um „nur“ noch zwei Millionen Euro, die der 42-Jährige der Staatskasse von 2009 bis 2013 vorenthalten haben soll. Wie er das gemacht haben soll, listet die Anklage auf und entwirft dabei das Bild eines recht unsauberen Geschäftsgebarens: So soll der Kaufmann immer wieder „unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber den Finanzbehörden gemacht und sie pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis gelassen haben“. Auf diese Weise, so die Staatsanwaltschaft, habe der 42-Jährige Steuern verkürzt – in teils großem Ausmaß.

Insgesamt sei es in dem Betrieb vielfach zu Unregelmäßigkeiten gekommen. Die Buchhaltung sei in den Jahren, um die es in dem Strafverfahren gehe, höchst unvollständig und fehlerhaft geführt worden. So sei eine Vielzahl von Autoverkäufen gar nicht oder nur unvollständig erfasst worden, um die Gewinne nicht versteuern zu müssen. Außerdem soll der Händler immer wieder Aufwendungen für hochwertige Privatfahrzeuge als betriebliche Ausgaben geltend gemacht und von der Steuer abgesetzt haben.

Sonderzahlungen nicht aufgeführt

Darüber hinaus soll der 42-Jährige zuvor kassierte Vermittlungsprovisionen und Sonderzahlungen in der Buchhaltung nicht aufgeführt und somit komplett unversteuert in die eigene Tasche gewirtschaftet haben. Insgesamt, so wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, sei seine Buchführung so desolat gewesen, dass seine Umsatzerlöse hätten geschätzt werden müssen. Ein Umstand, der nicht zuletzt auch dazu führte, dass die möglicherweise von ihm nicht gezahlten Steuern in der Höhe schwierig zu bestimmen waren und sind. Und ob er tatsächlich, wie ihm nun vorgeworfen wird, zwei Millionen Euro an Gewerbe-, Umsatz- und Einkommenssteuer hinterzogen hat, muss das Gericht klären.

Keine leichte Aufgabe, wie Kammervorsitzender Hinrich de Vries gleich zum Prozessauftakt am Donnerstag klarstellte angesichts der vom Finanzgericht reduzierten Steuerschuld: „Das zeigt schon die Problematik des Falls“, sagte der Richter und fügte hinzu: „Wenn sich die Zahlen verändern, verändert sich auch das Gesamtbild des Falls.“ Denn auch die neuen Zahlen seien vielleicht noch nicht die letzten, wie sich eventuell zeigen könnte. Sie müssten aber jetzt erst einmal als Arbeitsgrundlage für das Gericht dienen.

Der angeklagte Autohändler sagte dazu erst einmal gar nichts. Er saß an diesem ersten Tag neben seinem Verteidiger und schwieg.

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