Gerichtsstreit um Oldtimer Autohändler muss Mercedes zurücknehmen

Bonn · Den Mercedes-Benz 380 SE für 10.000 Euro fand der Liebhaber alter Autos in einer regionalen Zeitung inseriert: Oldtimer, stand dort in dicken Lettern schwarz auf weiß, Erstzulassung im März 1982. Der 49-jährige Kölner zögerte nicht lange und meldete sich bei dem Autohändler.

 Justitia (Symbolfoto)

Justitia (Symbolfoto)

Foto: dpa

Alles schien bei der Zulassung des perlmuttgrauen Fahrzeugs am 3. März 2015 in Ordnung zu sein: Der Verkäufer hatte sogar vom Tüv ein Zertifikat vorgelegt, dass es sich bei dem Wagen nach Straßenverkehrszulassungsordnung (§ 23) um einen Oldtimer handelt. Mithin älter als 30 Jahre.

Keine zwei Monate später, die böse Überraschung. Der angebliche Oldtimer war keiner. Tatsächlich war der Perlmuttgraue ein Mercedes Benz 420 SE aus dem Jahr 1987 – und damit noch keine 30 Jahre alt. Der Käufer wollte den Kaufvertrag rückgängig machen und als der Autohändler sich weigerte, klagte er vor dem Bonner Landgericht und bekam jetzt Recht.

Aufgeflogen wer der Schwindel zwei Monate nach dem Kauf: Kaum 1000 Kilometer gefahren, schwächelte der Benz. Der 49-Jährige kaufte für 1800 Euro einen Austauschmotor und beauftragte eine Werkstatt, ihn zu montieren. Aber die versierten Kfz-Meister bekamen den Austausch technisch nicht hin, der Motor passte nicht in die Karosserie dieses Fahrzeugtyps.

Der Verdacht einer Manipulation lag nahe, und ein Gutachter bestätigte schließlich den Betrug: Die Fahrgestellnummer im Motorraum sei nachtäglich eingestanzt worden, sie sei durch Manipulation entstanden, was an diversen Schweißnähten zu erkennen sei. Nach Recherche beim Hersteller ermittelte der Experte, dass diese gestanzte Fahrgestellnummer zwar zu einem Mercedes-Benz, Baujahr 1987, gehörte, dessen Originallackierung jedoch nicht perlmuttgrau, sondern astralsilber-metallic war. Der Gutachter fand zudem an einer versteckten Stelle unter der Sitzbank im Fond die echte Fahrgestellnummer. Der angeblich Oldtimer war eindeutig ein 420 SE und eben fünf Jahr jünger.

Keine Frage, so die Richterin der 10. Zivilkammer: Der Rücktritt ist wirksam, weil das Fahrzeug mangelhaft ist. Der Kläger wollte einen Oldtimer und hat den nicht bekommen. Damit muss der Händler 11.800 Euro (Kaufpreis plus Austauschmotor) zahlen und bekommt den Benz zurück. Ob der Autohändler von dem Betrug wusste, oder ob er selbst getäuscht wurde, konnte im Prozess nicht aufgeklärt werden.

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