Prozess in Bonn Autofahrer verklagt Autohaus auf Schadensersatz

Bonn/Bornheim · Weil der Lieferant die bestellten Autoräder vor der Haustür abstellte, verschwanden sie spurlos. Der Kunde zog vor Gericht und erhält nun 450 Euro.

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Ein auf mysteriöse Weise verschwundener Komplettsatz Autoräder, also Reifen samt Felgen, hat die Bonner Gerichte gleich in zwei Instanzen beschäftigt. In dem Zivilverfahren saßen sich der Besitzer eines sportlichen Mercedes Coupés und seine Bonner Werkstatt gegenüber.

Alles fing damit an, dass der Sportwagen des Bornheimers im Herbst 2013 zur Inspektion in die Werkstatt gebracht wurde. Fällig wurden dafür gut 900 Euro. Die wollte der Kunde jedoch nicht bezahlen, da ihm wenige Tage nach der Inspektion auf der Fahrt zu seiner Mutter ein Hinterreifen platzte.Der Mann vermutete, dass seine sportlichen 20-Zoll-Räder auf der Probefahrt nach der Inspektion beschädigt wurden. Nicht nur an dem geplatzten Reifen, der wie die anderen auch erst ein gutes Jahr alt war, wurden anschließend Schäden festgestellt.

Das Autohaus erklärte sich daraufhin bereit, die Räder bei sich zu untersuchen. Dabei wurde festgestellt, dass die Schäden angeblich nicht von der Probefahrt stammen würden. Vielmehr seien Risse und Schmutzablagerungen festgestellt worden, die laut Werkstatt auf eine längerfristige Überbeanspruchung hinweisen würden.

Dann passierte es: Ein Mitarbeiter des Autohauses wollte dem Kunden die Räder an einem Montag zurückbringen. Da er niemanden antraf, stellte der Fahrer die Räder kurzerhand neben der Tür hinter den Mülltonnen ab, weil das im Vorfeld so mit dem Kunden abgesprochen worden sei.

Das aber bestritt der Mercedesfahrer im Prozess vor dem Amtsgericht energisch. Vielmehr vereinbart worden, die Anlieferung vorher telefonisch mit ihm abzusprechen, da er über das Wochenende im Urlaub weilte. Das sei jedoch nicht erfolgt. Resultat: Als er an jenem Montagabend nach Hause kam, standen dem Bornheimer zufolge keine Räder mehr hinter den Mülltonnen.

Während die Werkstatt vor Gericht die Kosten für die Inspektion einforderte, klagte der Autobesitzer im Gegenzug auf Schadensersatz für die verschwundenen Räder. Für die Sportreifen und die extra schwarz lackierten Felgen hatten er nach eigenen Angaben mehr als 4000 Euro bezahlt.

Kein Zweifel bestand sowohl in der Verhandlung vor dem Amtsgericht als auch in der jetzigen Berufungsverhandlung vor dem Landgericht daran, dass die Räder von dem Mitarbeiter des Autohauses „nicht ordnungsgemäß“ zurückgegeben worden waren. Probleme bereitete jedoch der Versuch, den Wert der verschwundenen Räder zu bestimmen.

Die Amtsrichterin war seinerzeit zu dem Schluss gekommen, dass nur für die beiden Vorderreifen und nicht für die als wertlos eingestuften Hinterräder Schadensersatz gezahlt werden muss. Die Vorderräder hatten ihrer Meinung nach jeweils nur noch einen Wert von 100 Euro. Daher sollte der Autobesitzer an die Werkstatt 700 Euro bezahlen.

Dagegen legte der Bornheimer jedoch Berufung ein, und in der zweiten Instanz stellte die Zivilkammer klar: Beim Fortgang des Prozesses muss wohl ein teures Sachverständigengutachten eingeholt werden, auch wenn nur noch wenige Fotos von den Rädern existierten. Da einigten sich die Parteien: Das Autohaus erklärte sich bereit, an den Autobesitzer 450 Euro zu zahlen und auf die eigene Forderung zu verzichten.

Aktenzeichen: LG 5 S 113/15

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