Gericht Bonn Autistischer Angeklagter stach und schlug zu

Euskirchen/Bonn · Es war ein besonders schwieriger Fall für das Gericht: Der Angeklagte leidet an frühkindlichem Autismus und fühlt sich in normalen Situationen bedroht. Das Gericht verhängte eine Bewährungsstrafe mit Auflagen. Eine Gesetzeslücke verhindert zwangsweise Unterbringung in Spezialklinik.

 Einen besonders schwierigen Fall hatte das Landgericht zu verhandeln: Der Angeklagte leidet an frühkindlichem Autismus.

Einen besonders schwierigen Fall hatte das Landgericht zu verhandeln: Der Angeklagte leidet an frühkindlichem Autismus.

Foto: Benjamin Westhoff

Es war ein besonders schwieriger Fall für das Gericht: Der Angeklagte, mit dem es die 4. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts zu tun hatte, ist kein gewöhnlicher Täter. Der 23-Jährige aus Euskirchen, der einem Bekannten mit einem Messer die Wange durchstochen und einem anderen das Nasenbein gebrochen hatte, leidet an frühkindlichem Autismus und fühlt sich schon in normalen Situationen bedroht. So stellte sich für das Gericht die Frage: Was soll mit einem solchen Menschen geschehen?

„In diesem Fall sind wir an die Grenzen des Strafrechts gestoßen“, stellte Kammervorsitzender Josef Janssen denn auch im Urteil fest: Der Mann, der schon als Jugendlicher mehrfach wegen Körperverletzung vor Gericht stand und seit Jahren unter Betreuung steht, wird wegen gefährlicher Körperverletzung in einem und vorsätzlicher Körperverletzung in einem zweiten Fall zu insgesamt einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.

Als Bewährungsauflage erlegte ihm das Gericht auf, 200 Sozialstunden zu leisten und vor allem, sich nach besten Kräften um Aufnahme in einer Einrichtung zu bemühen, die den speziellen Bedürfnisse und Behinderungen von Autisten Rechnung trägt. Eine gesetzliche Möglichkeit, ihn zwangsweise in einer solchen Einrichtung unterzubringen, gibt es jedoch nicht, der Gesetzgeber übernimmt die Kosten dafür nicht.

So hätte das Gericht im Falle des Angeklagten, der aufgrund seiner Erkrankung in seiner Steuerungsfähigkeit als erheblich vermindert eingestuft wird, nur zwei Möglichkeiten: ihn zu einer Haftstrafe zu verurteilen oder in einer „normalen“ psychiatrischen Anstalt unterzubringen, wenn er weiterhin als gefährlich gilt. Und beides, so Richter Janßen, halte ein Mensch mit Autismus nicht aus und komme für ihn einer Katastrophe gleich, „da er Nähe nicht ertragen und das Verhalten seines Gegenübers nicht versteht und fehldeutet“.

Aus dieser Unfähigkeit heraus beging der 23-Jährige auch die Taten, die ihm die Anklage vorwirft: Als ein Bekannter mit ihm am 25. Januar 2016 ein klärendes Gespräch führen wollte, wich der Angeklagte ihm zunächst aus. Doch als der 25-jährige Bekannte ihm nachrückte und ihn an der Schulter berührte, zog er ein Messer und schlitzte ihm die Wange auf.

Im zweiten Fall stieß er am 4. Mai in einer psychiatrischen Klinik, in der er zum wiederholten Mal untergebracht war, einen 32-jährigen Mitpatienten, der ihn verbal angegangen war, zu Boden und rammte ihm das Knie ins Gesicht. Der Mann erlitt einen Nasenbeinbruch, unter dem er heute noch leidet. Und für das Gericht galt es nun, die Frage zu beantworten: Wie groß ist die Gefahr, dass er weiterhin solche Straftaten begeht? Die Antwort der Kammer: Er soll noch eine Chance haben, da sich bisher niemand ernsthaft seines Problems annahm – auch sein Betreuer nicht. „Und seine Mutter wurde von allen im Regen stehengelassen“, so der Richter.

Da der Angeklagte noch jung, geständig, einsichtig und willens sei, sich in eine passende Einrichtung zu begeben, wolle das Gericht diesen Versuch wagen, da alles andere unverhältnismäßig wäre, sagte Janssen und erklärte dem 23-Jährigen: „Aber es gibt nur diesen einen Versuch. Noch ein Messerstich, und alles sieht anders aus.“ Ein Bewährungshelfer soll dem 23-Jährigen nun vier Jahre lang zur Seite stehen.

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