Werke im Bonner Landgericht Ausstellung zum Grundgesetz im Landgericht

Bonn · 144 quadratische Interpretationen widmen sich im Bonner Landgericht dem Thema „70 Jahre Grundgesetz“. Die Idee für die Schau hatte der Bonner Tobias Stutz.

Es ist Toilettenpapier auf Öl – wobei das Toilettenpapier nicht gleich zu erkennen ist. Darstellen soll das abstrakte quadratische Werk Artikel 83 im Grundgesetz: Darin steht, dass die Länder die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit ausführen. Der Bonner Künstler Vadim Lyubich hatte die Aufgabe, diesen Artikel auf Leinwand zu bringen. Zugegeben eine schwierige Aufgabe. Daher hat er sich für eine abstrakte Lösung entschieden. Denn wer sehr genau hinsieht, erkennt die Nummer des Artikels zwischen dem Toilettenpapier in römischen Zahlen. Das Toilettenpapier soll aber noch mehr ausdrücken.

Lyubichs Bild ist eins von 144, die seit Dienstag im Landgericht Bonn im Rahmen der Ausstellung „70 Jahre Grundgesetz“ gezeigt werden – genauso viele wie das Grundgesetz Artikel hat. Alle im gleichen quadratischen Format, 40 mal 40 Zentimeter. Auch eine Anspielung auf das Grundgesetz, das 1948 in Bonn vom Parlamentarischen Rat erarbeitet wurde: nämlich die Gleichheit aller Menschen.

Das Grundgesetz sei eine „wirkliche Erfolgsgeschichte“, erklärte der Präsident des Landgerichts Bonn, Stefan Weismann, bei der Eröffnung. „Viele junge Menschen vergessen, wie wichtig eine gute, klare Rechtslage ist.“ Deshalb lade er auch gerade Schulen und junge Menschen ein, sich die Ausstellung anzuschauen, bei der insgesamt mehr als 90 Künstler mitgewirkt haben.

Einige Werke sind nicht nachvollziehbar

Umgesetzt wurden die 144 Artikel sehr unterschiedlich. Nummer 133 lädt ein, seinen eigenen Bleistift zu spitzen. Die Künstler haben gemalt, geklebt, fotografiert und dreidimensionale Werke erschaffen, wie zum Beispiel eine Anordnung von Buntstiften, die das Petitionsrecht (Artikel 17) verdeutlichen soll. Die Künstler gehören alle zu der Vereinigung Amorph. Einige Werke sind nachvollziehbar, andere überhaupt nicht. Und das soll auch so sein, wie Herand Müller-Scholtes von der Künstlervereinigung Amorph erklärt, die die Ausstellung auf die Beine gestellt hat. „Als ich die Bilder aufgehängt habe, hat mich hier ein Azubi angesprochen, was einige bedeuten“, erzählt er. „Die Leute wollen immer eine Erklärung.“ Die Künstler wollen aber eher nicht beeinflussen in den Ideen und der Interpretation. Deshalb werde auch bei den angebotenen Führungen nicht auf die einzelnen Intentionen der Künstler hinter den Bildern eingegangen.

Lyubich allerdings erklärt, was er sich bei der Verwendung von Toilettenpapier gedacht hat: Das Werk sei nicht weniger schön oder weniger wertvoll, weil es zum Teil aus Toilettenpapier entstanden sei. Analog dazu könne man sagen: „Das Grundgesetz ist auch nicht weniger wertvoll, weil es auf Papier gedruckt und zerrissen werden kann.“ Lyubich hat zwei Werke für die Ausstellung gestaltet. Preise hängen zwar nicht neben den Werken, dennoch können sie gekauft werden. Lyubich verkauft seine beiden Artikel für jeweils 500 Euro. Doch vorher werden die Werke noch in weiteren Städten zu sehen sein, darunter Wiesbaden, Kiel und Mainz. Zuerst wurden die Werke im vergangenen Jahr bereits im Juni in Düsseldorf gezeigt. Im Jahr des Jubiläums sind sie nun zuerst in Bonn zu sehen.

Die Idee zur Jubiläumsausstellung stammt vom Künstler Tobias Stutz aus Bonn, Vorstandsmitglied der Ateliergemeinschaft Kunstbrennerei. Er hatte zeitweise sein Atelier in den Räumen einer freien Kunstakademie an der Graurheindorfer Straße. Die Räumlichkeiten wurden früher als Druckerei genutzt. Irgendwann stieß Stutz auf die historische Bedeutung des Gebäudes. Zufällig tauchten dort nämlich die historischen vorläufigen Exemplare des Grundgesetzes bei Aufräumarbeiten auf.

Die Ausstellung ist bis 5. Februar, montags bis freitags, jeweils 7.30-16.00 Uhr zu sehen. Der Eintritt ist frei.

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