Umweltzone in Bonn Auch Parken mit Plakette - Stadt kassiert 40 Euro bei Verstoß

BONN/HAMM · Schon wer in der Umweltzone ohne gültige Plakette parkt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bisher war das juristisch umstritten, das Oberlandesgericht (OLG) hat dazu nun ein Urteil gefällt. Die Begründung: Auch beim Parken nehme das Auto am Verkehr in der Umweltzone teil.

In Bonn macht es indes keinen Unterschied, ob man mit roter Plakette beim Fahren oder beim Parken erwischt wird. Beide Male kostet das 40 Euro, zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg. Verteilt wird das Bußgeld vom Ordnungsamt bei der regulären Parkscheinkontrolle. "Die Zahlen sind aber gering", sagt Elke Palm vom städtischen Presseamt.

Neben dem gelben Zettelchen heften die Kontrolleure auch ein Informationsblatt zur Umweltzone an die Windschutzscheibe. "Wir stellen die Verfahren ein, wenn das Fahrzeug von seinen Werten her eine Plakette bekommen kann und der Halter sie auch umgehend besorgt und anbringt", so Palm.

In dem Fall, mit dem sich das OLG befasste, hatte ein 35-jähriger Dortmunder Beschwerde gegen einen Bußgeldbescheid der Stadt Dortmund eingelegt. Demnach sollte er eine Strafe zahlen, weil er sein rumänisches Auto ohne gültige Plakette in einer Umweltzone abgestellt hatte. Auf der Plakette stand ein falsches Kennzeichen.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass ein Fahrzeug in der Regel per Motorkraft zum Parkplatz in der Umweltzone bewegt werde. Und das dürfe man eben nur mit gültiger Plakette. Zwar sei es auch möglich, den Wagen auf einem Anhänger in die Umweltzone zu transportieren. Diesen unwahrscheinlichen Fall berücksichtigte das OLG nicht, damit der "Luftreinhaltungszweck des Gesetzes" nicht geschwächt werde.

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