Kommentar zu den OGS-Plätzen an Bonner Grundschulen Anspruch ins Gesetzbuch

Meinung | Bonn · An den 50 Offenen Ganztagsschulen (OGS), also in der qualifizierten Nachmittagsbetreuung der Bonner Grundschulen, wird es auch im kommenden Schuljahr mehr Bewerber als Plätze geben.

Keine Frage, die Stadt Bonn ist bezüglich des Ausbaus der Betreuungsplätze an den Offenen Ganztagsschulen sicher ein Vorbild für viele andere Kommunen in NRW. So ist das Platzangebot deutlich höher als im Landesdurchschnitt, obendrein hat der Rat beschlossen, ab dem kommenden Schuljahr die Zahl der neuen Plätze von derzeit rund 150 auf 300 pro Jahr zu erhöhen. Rund drei Millionen Euro zusätzlich nimmt die Stadt dafür jährlich in die Hand. Kein Pappenstiel angesichts der städtischen Kassenlage, die alles andere als rosig ist.

Doch trotz aller Bemühungen reicht das Platzangebot in der Bundesstadt nicht aus. Viele Eltern, deren Kinder aus der Ganztagsbetreuung der Kita nun auf die Grundschule wechseln und dort keinen OGS-Platz erhalten können, müssen sehen, wie sie klar kommen. Das ist purer Stress. Schließlich sind die meisten Väter und Mütter berufstätig und deshalb auf eine verlässliche Betreuung ihrer Kinder nach dem Unterricht angewiesen – zumal viele heutzutage keine Familie, sprich Großeltern vor Ort haben, die sie unterstützen könnten. Da nützt das Kriterium wenig, dass bevorzugt berufstätige Eltern einen Platz erhalten sollen, wenn so gut wie alle Antragsteller diese Voraussetzung erfüllen.

Ein weiteres Problem, das die OGS-Träger seit Jahren anprangern: Die Rahmenbedingungen für den Offenen Ganztagsbetrieb sind auch 14 Jahre nach Einführung der OGS immer noch nicht ausreichend, um allen Anforderungen entsprechen zu können. Die Raumkapazitäten an vielen Schulen sind ausgereizt, und es fehlen auch in den OGS wie in den Kitas Fachkräfte. Und solange die Kommunen nur einen freiwilligen Beitrag zur Finanzierung der OGS leisten müssen, steht der Betrieb für die Träger auf wackeligen Füßen. Für Kinder unter drei Jahren gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Unverständlich, dass es diesen nicht längst für Grundschulkinder gibt.

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