Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung Mädchen stürzt in Bonn aus Linienbus - Busfahrer angeklagt

Bonn · Ein fünf Jahre altes Mädchen hatte sich im Sommer verletzt, als sie aus dem kaputten Fenster eines Busses stürzte. Der Fahrer soll das Fahrzeug trotz des Schadens als fahrbereit gemeldet haben. Jetzt geht der Fall vor Gericht.

 Aus diesem Fenster stürzte das fünfjährige Mädchen.

Aus diesem Fenster stürzte das fünfjährige Mädchen.

Foto: Stadtwerke Bonn

Die Bonner Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen einen Busfahrer der Stadtwerke erhoben: Weil er die Gefahr nicht erkannt habe, sei ein fünfjähriges Mädchen im vergangenen Sommer durch die beschädigte Scheibe seines Linienbusses gefallen und habe sich bei dem Unfall verletzt.

Am 18. Juli 2019 touchierte gegen 14.40 Uhr ein Bus der Linie 615 in der Nähe der Haltestelle Rheinallee einen Baum. Bei dem Unfall war augenscheinlich nur ein geringer Schaden entstanden: Einige Dellen und Kratzer hinten rechts am Fahrzeug meldete der Fahrer der Einsatzleitstelle.

Busfahrer soll Fahrt fortgesetzt haben

Darüber hinaus war die Fensterscheibe hinten rechts zersplittert, hielt aber in ihrem Rahmen. Daraufhin soll der Fahrer seinen Bus fahrbereit gemeldet und seine Fahrt zur nächsten Haltestelle „Am Kurpark“ fortgesetzt haben. Dort stieg nun eine junge Mutter mit ihren drei Kindern zu: Während die Frau mit dem Jüngsten im Kinderwagen in der Nähe des Einstiegs blieb, sollen der achtjährige Sohn und dessen fünfjährige Schwester nach hinten gestürmt sein, wo sie in der letzten Sitzreihe Platz nahmen.

Offenbar hatte sich das Mädchen direkt neben die beschädigte Seitenscheibe gesetzt. In der Kurve hinter dem Halt „Brunnenallee“ wurde sie dann gegen das Fenster gedrückt und fiel durch das Glas aus dem Fahrzeug. Das Kind erlitt bei dem Unfall verschiedene Riss- und Quetschwunden auf der Stirn, Schnittwunden am rechten Oberarm und Daumen sowie Schürfwunden am rechten Daumen, am rechten Oberschenkel ebenso wie am Knie.

Es folgten ein dreitägiger stationärer Krankenhausaufenthalt sowie eine Untersuchung auf eine posttraumatische Störung. Der Fahrer hätte die Scheibe genauer untersuchen müssen, insbesondere auch von innen, heißt es in der Anklageschrift. Der 44-Jährige ist seit dem Unfall nicht mehr im Dienst und ebenfalls in psychologischer Behandlung. Die Linie 615 wurde zum Fahrplanwechsel, der am 28. August 2019 in Kraft trat, durch die beiden Linien 638 und 639 ersetzt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort