Landgericht Bonn Angeklagter wegen Sexattacke an Kennedybrücke verurteilt

Bonn · Das Landgericht hat einen 27-jährigen syrischen Kriegsflüchtling wegen sexueller Nötigung zu drei Jahren und zwei Wochen Haft verurteilt. Eine Abschiebung ist nicht ausgeschlossen.

 Justitia ist die Göttin der Gerechtigkeit.

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Foto: dpa

Die Heldin dieses Falls ist eine 16-jährige Schülerin. In der Nacht zum 11. Juni 2017, gegen zwei Uhr, hatte sie auf der Kennedybrücke beobachtet, wie eine Frau von hinten gepackt wurde, sie zum Kuss gezwungen und auf der Beueler Seite die steile Treppe heruntergezerrt wurde. Freiwillig kann das nicht sein, so die Teenagerin, denn die Frau schrie um Hilfe. „Die Zeugin machte das einzig Richtige“, so der Kammervorsitzende Marc Eumann gestern im Urteil, „sie wählte umgehend die 110.“ Damit habe die 16-Jährige eine Vergewaltigung verhindert. „Das kann man nicht hoch genug schätzen – Chapeau!“

Die 10. Große Strafkammer hat einen 27-jährigen Flüchtling aus Syrien „nur“ wegen sexueller Nötigung zu drei Jahren Haft verurteilt. In die Gesamtstrafe wurde noch eine kleine Vorstrafe von zwei Wochen aufgepackt. Im Mai hatte der anerkannte Kriegsflüchtling einen Bonner Polizisten beleidigt.

Ohne das Geständnis des Angeklagten – wenn auch zunächst sehr mühsam – wäre die Strafe bei weitem höher ausgefallen, betonte Eumann. Der 27-Jährige hatte im Prozess eingeräumt, dass er nach einem alkoholreichen Abend in einer Bonner Kneipe mit einer Frau Sex haben wollte. Die Kölner Studentin Anja P. (Name geändert), die ebenfalls von einer Party kam und auf dem Weg zu ihren Eltern in Beuel war, wurde das Opfer. Eine Zufallsbegegnung. Als er die 25-jährige in den Griff genommen hatte, hatte er ihr sofort erklärt: „Du brauchst keine Angst haben. Ich will nur Sex. Ich habe auch Kondome dabei.“

Für Anja P. war das naturgemäß keine Beruhigung. Im Gegenteil. Der Mann, der sie mit Gewalt in ein Gebüsch an der Brückenmauer geschubst hatte, machte sich sofort ans Werk. Sie versuchte sich mit allen Mitteln zu wehren und ihn aus der einsamen, dunklen Ecke zu locken. Was sie in diesem Moment noch nicht wusste: Hilfe war bereits unterwegs. Sekunden später erschien die Polizei mit Sirenengeheul und Blaulicht und stoppte das Verbrechen.

Im Prozess hatte der Angeklagte versucht, sich zu entschuldigen. Anja P. jedoch, die als Zeugin einen sehr gefassten Eindruck gemacht hat, hat sich eine Entschuldigung verbeten. Zu sehr habe der Vorfall in ihr Leben eingegriffen, bestätigte ihre Kölner Nebenklage-Anwältin. Nachts gehe sie nicht mehr alleine aus, nehme sich eher ein Taxi. Auch sonst sei sie sehr misstrauisch geworden, sie neige dazu, Schlechtes von Mitmenschen zu erwarten. Und wenn jemand hinter ihr gehe, wecke das sofort „eine unangenehme Erinnerung“.

Der Angeklagte, anerkannter Kriegsflüchtling, muss jetzt zudem seine Abschiebung fürchten. Sein Verteidiger Carl Horst Schroeder hat eine Revision nicht ausgeschlossen.

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