Bonner Bombe Angeklagter im Terrorprozess: „Vorwürfe lächerlich“

Düsseldorf · Er soll an einem terroristischen Mordkomplott beteiligt gewesen sein. Jetzt geht der Prozess zu Ende. Mit seinem letzten Wort nutzte Koray D. die Gelegenheit, Vorwürfe gegen die Justiz zu erheben.

Im Düsseldorfer Prozess gegen vier mutmaßliche islamistische Terroristen hat einer der Angeklagten die Tatvorwürfe als „lächerlich“ bezeichnet. Er soll sich an einem Mordkomplott gegen einen rechtsradikalen Politiker beteiligt haben. Er komme sich vor „wie ein Zuschauer im falschen Film“, sagte Koray D. am Montag im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts. In dem Prozess geht es auch um den gescheiterten mutmaßlichen Anschlag mit einer Bombe am Bonner Hauptbahnhof - Koray D. ist dafür allerdings nicht angeklagt.

Ihm werde vorgeworfen, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein, die gar nicht existiere, sagte der Mann. Er empfinde den Prozess als „kafkaesk“ und hätte ein solches Verfahren in Deutschland nicht für möglich gehalten. Die übrigen drei Angeklagten verzichteten auf die Gelegenheit des letzten Worts.

Richter Frank Schreiber kündigte für den 3. April eine „Entscheidung“ an. Ob es sich um das Urteil handeln wird, blieb zunächst unklar. Die Verteidiger haben für alle Angeklagten Freisprüche beantragt. Der Prozess läuft bereits seit zweieinhalb Jahren und mehr als 150 Verhandlungstagen.

Der ebenfalls angeklagte Marco G., ein zum Islam konvertierter Deutscher aus Oldenburg, soll am 10. Dezember 2012 eine selbst gebaute Rohrbombe in einer Sporttasche unter eine Bank an Gleis 1 des Bonner Hauptbahnhofs gestellt haben. Die Bombe explodierte nicht. Die Bundesanwaltschaft geht von einem Konstruktionsfehler aus, die Verteidigung von einer Attrappe.

Gemeinsam mit den drei weiteren Angeklagten soll G. zudem einen Mordanschlag auf den Vorsitzenden der rechtsradikalen Partei Pro NRW geplant haben. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Quartett die Bildung einer terroristischen Vereinigung und Verabredung zum Mord vor.

Die Bundesanwaltschaft hat lebenslange Haft für den Hauptangeklagten Marco G. und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Für Enea B. forderte sie 14 Jahre Haft. Koray D. soll 13 Jahre und Tayfun S. elf Jahre in Haft. (dpa)

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