Verkehrssituation in Bonn Am Bertha-von-Suttner-Platz droht Gefahr für Fußgänger

BONN · Auto- und Radfahrer missachten die rote Ampel an den Fußgängerübergängen am Bertha-von-Suttner-Platz. Es kommt immer wieder zu gefährlichen Situationen, besonders beim Abbiegen in den Belderberg.

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17.038 Verkehrsunfälle zählte die Bonner Polizei vergangenes Jahr in ihrem Zuständigkeitsgebiet – fast 500 mehr als 2015. Auch am Bertha-von-Suttner-Platz kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, besonders beim Abbiegen in die Straße Belderberg. Die Rechtsabbiegespur schräg gegenüber, von der Berliner Freiheit in die Sandkaule, blieb aber bisher unauffällig. Doch einige Fußgänger sehen dort eine Gefahr durch Autofahrer, die bei Rot über die Fußgängerampel fahren.

Polizei: 19 Verstöße an zwei Tagen

Auf eine erste Anfrage erklärte Polizeisprecherin Ruth Braun zunächst: „Die Stelle ist uns nicht als Beschwerdestelle bekannt.“ Das Presseamt der Stadt teilte mit, es gäbe dort auch keine Unfallauffälligkeit. Kurz nach der GA-Anfrage kontrollierte die Polizei die Ampel an der Abbiegespur gezielt: „Wir haben über zwei Tage mehrere Kontrollen zu verschiedenen Zeitpunkten gemacht“, so Braun. „Dabei haben die Kollegen elf Rotlichtverstöße von Autofahrern festgestellt und acht von Fahrradfahrern.“ Die Polizei wolle diese Stelle nun auch weiterhin im Blick behalten.

Direkt neben der Fußgängerampel wird seit vergangenem Jahr ein Hotel der Kette „Motel One“ gebaut. Daher führt seit Mai ein überdachter Fußweg um die Baustelle herum, der zur Fahrbahn hin teilweise offen ist. Fußgänger müssen in diesem Tunnel warten, wenn sie die Fußgängerampel überqueren möchten. „Fußgänger können von der Straße aus zu jedem Zeitpunkt gesehen werden – sowohl, wenn sie an der Ampel warten, als auch, wenn sie durch den Tunnel gehen“, teilte Stefanie Zießnitz vom Presseamt der Stadt mit.

Das Problem liegt beiVerkehrsteilnehmern selbst

Der GA prüft nach und kommt zu dem Ergebnis: Anfahrende Autofahrer sehen Fußgänger, die im Tunnel warten oder gerade loslaufen wollen, keinesfalls „zu jedem Zeitpunkt“ – sondern erst ab einer gewissen Nähe, etwa 10 bis 15 Meter vor der Ampel. Das ist auch umgekehrt so: Personen, die aus dem Tunnel die Straße überqueren, können herannahende Fahrzeuge erst sehen, wenn diese noch etwa 15 Meter entfernt sind. Grund dafür ist der halbrunde Verlauf des Tunnels.

Dass die vielen Rotlichtverstöße mit der Verkehrsführung zu tun haben könnten, schließt die Stadt aus. Nach der GA-Anfrage habe das Tiefbauamt die Baustelleneinrichtung überprüft: Die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung und weitere Sicherheitstrichtlinien würden eingehalten, so Zießnitz. Die Ampeln auf beiden Seiten der Fahrbahn seien für die Autofahrer früh genug zu erkennen. Dennoch hat das Tiefbauamt schon im Mai 2016 das „Gefahrzeichen Nr. 131“ an der Berliner Freiheit aufgestellt – ein Verkehrsschild, das auf schlecht einsehbare Ampeln hinweist.

Das Problem, meint Zießnitz, liege bei den Verkehrsteilnehmern selbst: „Wenn sich ein Autofahrer einem Fußgängerüberweg nähert, muss er das in einer den Verkehrsverhältnissen entsprechenden Fahrweise tun.“ Gegen Rotlichtverstöße könne die Stadt nichts tun – nur die Polizei. Das können nun auch die elf Auto- und acht Radfahrer bestätigen, die Anfang August in die Kontrolle der Polizei geraten sind. Sie müssen Geldbußen zwischen 60 und 200 Euro zahlen – dazu kommen noch Verwaltungsgebühren.

38 Unfälle im Jahr 2016

2016 zählte die Bonner Polizei insgesamt 38 Unfälle, bei denen Verkehrsteilnehmer eine rote Ampel missachteten. Wer Zeuge eines Rotlichtverstoßes wird, sollte sich auf jeden Fall das Kennzeichen merken, empfiehlt die Polizei. „Am besten“, so Braun, „kann man uns auch die Fahrzeugfarbe oder das Fabrikat nennen.“ Im Idealfall können Zeugen zudem Angaben zu den Insassen machen – ist etwa ein Mann oder eine Frau gefahren? „Dann kann man eine Anzeige erstatten – entweder auf der Polizeiwache oder online. Die Notrufnummer 110 muss man bei einem Rotlichtverstoß aber nicht wählen.“

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