Hinweis an Vermieter Am 31. Dezember endet die Frist für Abrechnungen

BONN · Betriebskostenabrechnungen für Mietwohnungen über das vergangene Jahr 2012 müssen bis spätestens zum Jahresende den Mietern zugestellt sein. Auf diese Jahresschluss-Rallye weist Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg hin.

"Am 31. Dezember 2013 endet die Frist für die Abrechnung der Betriebskosten aus dem vergangenen Jahr 2012", sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Hergarten. Um eventuelle Nachforderungen gegenüber dem Mieter geltend machen zu können, sei eine pünktliche Abrechnung durch den Vermieter zwingend notwendig.

Neben der Einhaltung der gesetzlich festgelegten formalen Anforderungen sollte der Vermieter auch darauf achten, dass die Abrechnung den Mieter noch vor Jahresende erreicht. Dabei sei die Versandproblematik über die Feiertage zu bedenken, so Hergarten.

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